Freshfields berät Knauf Gruppe beim Carve-out und Weiterverkauf eines Teils des Deckengeschäfts

06.04.2020

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Knauf Gruppe beim Carve-out und der Veräußerung eines Teils des Geschäfts mit Mineralfaserplatten und Deckenunterkonstruktionen für modulare Zwischendecken an die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA beraten. Der Teilgeschäftsbereich wurde im Rahmen des Carve-Outs aus dem von Armstrong World Industries erworbenen Gesamtgeschäft Mineralfaserplatten und Deckenunterkonstruktionen in Europa, dem Nahen Osten, Afrika (EMEA) und Asien/Pazifik (APJ) herausgelöst. Den operativen Kern des veräußerten Teilgeschäftsbereichs bilden zwei Werke in Team Valley/UK, deren Erzeugnisse unter anderem über Vertriebsstandorte und -teams im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Italien, Irland, Portugal, Spanien, Türkei, Österreich, Lettland, Litauen und Estland vermarktet werden.

Der am 8. August 2019 mit Aurelius vereinbarte Carve-out und Verkauf dieses Teilgeschäftsbereichs war Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung der Europäischen Kommission zu dem im November 2017 bekannt gegebenen Erwerb des übrigen Deckengeschäfts in EMEA und APJ von Armstrong World Industries durch Knauf. Der Erwerb des Armstrong-Geschäfts konnte – nach Unterzeichnung des Kaufvertrags mit Aurelius und Billigung dieser Transaktion durch die Europäische Kommission – am 30. September 2019 vollzogen werden. Nach Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden und Umsetzung der Carve-out- und Reorganisationsmaßnahmen konnte am 31. März 2020 auch der Weiterverkauf des herausgelösten Teilgeschäftsbereichs an Aurelius erfolgreich vollzogen werden.

Freshfields hat die Transaktion und die Reorganisationsmaßnahmen mit einem internationalen und aus mehreren Praxisgruppen besetzten Team beraten. Die Federführung lag bei den Partnern Dr. Gregor von Bonin, Dr. Franz Aleth (Düsseldorf) und Dr. Torsten Schreier (Frankfurt, alle Global Transactions); sie wurden unterstützt durch die Partner Dr. Martin Klusmann (Kartellrecht, Düsseldorf), Andrew Murphy (Arbeitsrecht/Pensionen, London) und Dr. Georg Roderburg (Steuerrecht, Düsseldorf).

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