Freshfields berät Nordrhein-Westfalen bei Restrukturierung der WestLB
Am 20. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission den Restrukturierungsplan für die WestLB AG abschließend genehmigt. Freshfields Bruckhaus Deringer berät im Rahmen dieses Restrukturierungsprozesses das Land Nordrhein-Westfalen, den größten Aktionär der WestLB AG.
Die Europäische Kommission hatte eine umfangreiche Restrukturierung der WestLB AG verlangt, nachdem die Bank im Gefolge der Finanzkrise 2008 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und nur unter Einsatz staatlicher Beihilfen gerettet werden konnte. Dabei hatte die Bank unter anderem eine stille Einlage des Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung über 3 Milliarden Euro und Garantien ihrer Anteilseigner über 5 Milliarden Euro erhalten. Ferner übertrug sie Risikopositionen und nicht-strategienotwendige Geschäftsbereiche mit einem Nominalwert von rund 77 Milliarden Euro auf eine so genannte Bad Bank, die zu diesem Zweck gegründete Erste Abwicklungsanstalt.
Das nun genehmigte Restrukturierungskonzept sieht vor, dass die WestLB AG bis Ende Juni 2012 aufgespalten wird. Eine von den Sparkassen getragene Verbundbank soll Dienstleistungen für die nordrhein-westfälischen und brandenburgischen Sparkassen und deren Kunden erbringen, voraussichtlich als Teil der Helaba AöR. Weitere Geschäftsbereiche und Vermögenspositionen sollen an Dritte veräußert werden. Eine überwiegende Zahl an Geschäftsbereichen, die nicht veräußert werden können und nicht auf die Verbundbank übergehen, soll auf die Erste Abwicklungsanstalt übertragen und von ihr abgewickelt werden. Der bei der WestLB verbleibende Teil wird im alleinigen Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen fortgeführt. Diese Einheit soll im Wesentlichen Service- und Portfoliomanagementaufgaben für die Verbundbank, die Erste Abwicklungsanstalt und andere Marktakteure wahrnehmen.
Das beratende Freshfields-Team für das Land umfasst Dr. Benedikt Wolfers (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Berlin), Dr. Axel Epe und Dr. Anselm Raddatz (beide Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Andreas von Bonin (Beihilferecht, Brüssel), Dr. Gunnar Schuster (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Müller-Bonanni, Dr. René Döring (beide Arbeitsrecht, Düsseldorf/Köln) Dr. Thomas Voland (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Berlin), Dr. Christian Mehrens (Arbeitsrecht, Düsseldorf), Dr. Thomas Wilson, Dr. Anselm Rodenhausen (beide Beihilferecht, Brüssel) und Dr. Sören Ludwig (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Christoph Tillmanns, Communications
E christoph.tillmanns@freshfields.com; T +49 69 27 30 84 59
Hinweise für die Redaktion
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