Freshfields berät OSRAM Licht bei der Übernahme durch Bain Capital und The Carlyle Group
Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät die OSRAM Licht AG (OSRAM) umfassend bei der geplanten Übernahme durch das Bieterkonsortium Bain Capital und The Carlyle Group. Die Transaktion soll im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an sämtliche Aktionäre von OSRAM erfolgen.
Das Angebot wird von einer Holdinggesellschaft abgegeben, die gemeinschaftlich von Fonds der Investmentgesellschaften Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group kontrolliert wird. Vorgesehen ist eine Bargegenleistung für sämtliche Aktionäre der OSRAM Licht AG in Höhe von 35,00 Euro pro OSRAM-Aktie. Das Angebot bewertet OSRAM mit einem Unternehmenswert von rund 4 Milliarden Euro. Im Zusammenhang mit dem Angebot hat OSRAM eine Investorenvereinbarung mit dem Bieterkonsortium abgeschlossen. Die Transaktion wird unter der Bedingung einer Mindestannahmeschwelle in Höhe von 70 Prozent und unter weiteren marktüblichen Vollzugsbedingungen stehen.
Freshfields berät OSRAM im Zusammenhang mit dieser Transaktion umfassend zu den gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen, kartellrechtlichen und finanzierungsrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei hat OSRAM bereits in der Vergangenheit zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen und kürzlich auch zu einer abgeschlossenen M&A-Transaktion beraten.
Das Freshfields-Team besteht aus:
§ Partner: Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Dr. Sabrina Kulenkamp (beide Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Peter Niggemann (Wettbewerbs- und Kartellrecht), Dr. Mario Hüther (Finance).
§ Associates: Dr. Christopher Danwerth, Dr. Gerrit Bulgrin, Dr. Jacob Fontaine (alle Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Michael Bakowitz (Wettbewerbs- und Kartellrecht), Christina Banz (Finance).