Freshfields berät Porsche bei der weiteren Aufstockung der Volkswagen-Beteiligung

19.09.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Porsche-Berater Freshfields Bruckhaus Deringer berät den Stuttgarter Premium-Automobilhersteller bei der am 16. September 2008 erfolgten Erhöhung der Beteiligung an Volkswagen von bislang rund 30,2 Prozent auf jetzt rund 35,14 Prozent der VW-Stammaktien. Mit dem Sprung über 35 Prozent der Stimmrechte erlangt die Porsche SE die faktische Kontrolle über den Volkswagen-Konzern. Im Zusammenhang mit der Beteiligungsaufstockung wurden weltweit mehr als dreißig kartell- oder finanzaufsichtsrechtliche Verfahren durchgeführt.

Am 3. März 2008 hatte der Aufsichtsrat der Porsche SE den Vorstand ermächtigt, die VW-Beteiligung auf über 50 Prozent der VW-Stammaktien aufzustocken.

Mit der Übernahme der faktischen Kontrolle bei Volkswagen werden nun die VW-Arbeitnehmervertreter in den SE-Betriebsrat und den Aufsichtsrat der Porsche SE einziehen. Grundlage dafür ist die zwischen dem Porsche-Vorstand und den Porsche-Arbeitnehmern abgeschlossene sogenannte Mitbestimmungsvereinbarung. Freshfields Bruckhaus Deringer hatte Porsche auch bei der Verhandlung dieser Vereinbarung beraten und bei zwei vom VW-Konzernbetriebsrat gegen die Mitbestimmungsregelung angestrengten Gerichtsverfahren erfolgreich vertreten.

Freshfields berät Porsche bereits seit 2005 im Zusammenhang mit der Beteiligung an Volkswagen. Dazu zählte auch das Pflichtangebot für Volkswagen im Mai 2007 sowie die formwechselnde Umwandlung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in eine europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) im November 2007.

Das beratende Freshfields-Team bilden Dr. Christoph von Bülow, Dr. Thomas Bücker (beide Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Frank Montag, Dr. Andreas von Bonin (beide Kartellrecht, Brüssel), Dr. Andreas König (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt), Dr. Gunnar Schuster (Finanzaufsichtsrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Müller-Bonanni (Arbeitsrecht, Düsseldorf), Dr. Lars Friske (Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Mario Hüther (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt), Dr. Henriette Keller (Bankaufsichtsrecht, Frankfurt), Sonja Hilge (Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Alice Nieroba (Arbeitsrecht, Düsseldorf), Ivan Zaloguin und Angelos de Melo (beide Kartellrecht, Brüssel).

Bei der Porsche Automobil Holding SE wird die Transaktion rechtlich von dem Leiter der Porsche Rechtsabteilung, Dr. Konrad Wartenberg, koordiniert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph von Bülow, Partner

 

T +49 69 27308 705

 

E christoph.vonbuelow@freshfields.com

Christoph Tillmanns, Communications

 

T +49 69 27308 459

 

E christoph.tillmanns@freshfields.com

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