Freshfields berät STADA zur Corporate Governance, zu Aktionärsforderungen und bei der Hauptversammlung
Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die STADA Arzneimittel AG bei Fragen der Corporate Governance, der Reaktion auf Ergänzungs- und Gegenanträge sowie zu weiteren Forderungen von Aktionären und bei der Durchführung der Hauptversammlung beraten.
Die Beratung schloss die Vertagung der Hauptversammlung und die rechtliche Prozesssteuerung, Fragen der Kapitalmarktkommunikation, den Prozess zur Auswahl von Wahlkandidaten für den Aufsichtsrat, die Beendigung der Vorstandstätigkeit des früheren Vorstandsvorsitzenden, die Bewertung des Vorstandsvergütungssystems, die Reaktion auf Ergänzungs- und Gegenanträge von Aktionären sowie die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung ein.
Das Freshfields-Team umfasste Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Dr. Thomas Bücker, Matthias Döll, Kai Jungbluth, Jörg-Peter Kraack, Dr. Christian Kutschmann, Dr. Neda von Rimon, Dr. Philipp Scholz (alle Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Boris Dzida, Dr. Thorben Klopp und Roman Eschke (alle Arbeitsrecht).