Freshfields berät TUI zu einer der ersten Kreditfinanzierungen unter dem KfW COVID-Sonderprogramm

14.04.2020

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die TUI AG bei einer der ersten Kreditfinanzierungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter dem KfW COVID-Sonderprogramm in Höhe von 1,8 Milliarden Euro beraten. Nachdem die Genehmigung durch den Lenkungsausschuss der Bundesregierung am 27. März 2020 erfolgte, stehen TUI jetzt unter dem angepassten Kreditvertrag Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt 3,55 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Beratung von Freshfields umfasste alle Aspekte der rechtlichen Unterstützung bei der Beantragung und Gewährung des Überbrückungskredits. Hierbei handelt es sich um eine der ersten Finanzierungen unter dem KfW-Sonderprogramm 855, mit dem die ökonomischen Folgen der Coronakrise abgemildert werden sollen.

TUI ist eines der größten Freizeit-, Reise- und Touristikunternehmen der Welt. Mit dem KfW-Darlehen reagiert das Unternehmen auf die beispiellosen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das Geschäft der Gruppe. Mitte März hatte TUI aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie und der weltweit ergriffenen Gegenmaßnahmen den größten Teil seiner Geschäftstätigkeit bis auf weiteres ausgesetzt, darunter Pauschalreisen, Kreuzfahrten und den Hotelbetrieb.

Das Freshfields-Kernteam unter der Federführung von Partner Dr. Frank Laudenklos umfasste die Associates Georg Lübbehüsen und Bernd Delahaye (alle Frankfurt); weitere beteiligte Partner waren Mandeep Lotay (Amsterdam) und Deborah Janssens (Brüssel) – alle Finance – und Dr. Martin Schiessl (Tax, Frankfurt) sowie Senior Lawyer Anouschka Zagorski (Finance, Wien).

Auf Seiten von TUI haben Marcus Beger (Director Group Corporate Law, M&A) und Mark Hoepfner (Senior Legal Counsel) die Transaktion betreut.

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