Freshfields Bruckhaus Deringer berät Arrangeure bei innovativer Genussscheintransaktion der Deutsche Postbank AG
Freshfields Bruckhaus Deringer
Die Deutsche Postbank AG hat bankaufsichtsrechtliches Ergänzungskapital erster Klasse durch die Begebung von Genussscheinen im Nennbetrag von EUR 500 Mio. aufgenommen. Das zusätzliche Kapital dient vor allem der Unterlegung des Anfang des Jahres vollzogenen Erwerbs des BHW durch die Deutsche Postbank AG. Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Arrangeure der Transaktion unter der Führung von Credit Suisse, Deutsche Bank und Morgan Stanley beraten.
Die von der Postbank ausgegebenen Genussscheine wurden vollständig von einer Zweckgesellschaft übernommen und durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (sog. Dated Upper Tier 2 Securities) bei institutionellen Investoren refinanziert. Die Zahlungsströme der Dated Upper Tier 2 Securities basieren auf den Zins- und Tilgungszahlungen der Genussscheine. Durch die gewählte innovative Struktur konnten über den traditionellen Kreis der deutschen Genussscheininvestoren hinaus ausländische Anleger gewonnen werden, die ca. 80 % der Emission zeichneten. Dies wiederum ermöglichte ein größeres Volumen und ein für die Postbank attraktiveres Pricing als bei einer Direktemission von Genussscheinen.
Das Team bestand aus den Partnern Dr. Christoph L. Gleske (Finanzrecht) und Dr. Eckart Schweyer (Steuerrecht) sowie den Associates Andrew Hoffman und Johanna Hayward (beide Finanzrecht) und Dr. Marc-Holger Kotyrba (Steuerrecht, alle Frankfurt am Main).
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Dr. Christoph L. Gleske
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Dr. Christian Humborg, Manager Presse und Kommunikation
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