Freshfields Bruckhaus Deringer: Energieunternehmen und Bundesregierung schließen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Nuklearentsorgung

28.06.2017

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Energieunternehmen E.ON, EnBW, RWE, Stadtwerke München und Vattenfall bei dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesregierung beraten, der die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle durch den Atom-Staatsfonds sicherstellt. Der Vertrag über den neuen Atom-Staatsfonds wurde gestern in Berlin unterzeichnet. Auf Grundlage dieser Vereinbarung zahlen die Betreiber von Kernkraftwerken ca. 24 Milliarden Euro in den neu errichteten Nuklear-Entsorgungsfonds ein. Im Gegenzug werden die Unternehmen dauerhaft von Finanzierungs- und Handlungspflichten für die End- und Zwischenlagerung befreit. Ferner nehmen sie verschiedene Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit dem Atomausstieg und der Entsorgung radioaktiver Abfälle zurück. Dazu gehören etwa die Klagen auf Schadensersatz wegen der unmittelbar nach dem Fukushima-Unfall angeordneten Betriebseinstellung verschiedener Kernkraftwerke (sog. Atommoratorium). Zugleich legen die Vertragsparteien technische Anforderungen an die Beschaffenheit und Verpackung der zu entsorgenden Abfälle fest.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag dient vor allem dazu, die langfristig angelegte Entsorgung rechtlich abzusichern und beiden Seiten Planungssicherheit zu gewährleisten. Er schafft eine eigenständige Grundlage für die Zahlung und Enthaftung und ergänzt das „Gesetz zur Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung“. Dieses Gesetz regelt zum Beispiel die Errichtung des Entsorgungsfonds, der die Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber einnimmt und verwaltet.

Mit der Unterzeichnung des 24 Milliarden Euro schweren öffentlich-rechtlichen Vertrages sind nunmehr weitere zentrale Weichenstellungen der in Deutschland nach der Katastrophe Fukushima eingeleiteten Energiewende getroffen.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Benedikt Wolfers, Dr. Herbert Posser, Dr. Tobias Larisch, Dr. Thomas Voland, Dr. Katja Schramm, Dr. Andreas Schuler und Dr. Philipp Denninger. In den Unternehmen waren beratend tätig Dr. Guido Kraß (EnBW), Dr. Mario Pohlmann (E.ON), Dr. Ulrich Rust (RWE), Hans Lerchl, Dr. Joachim Bielitz (Stadtwerke München) und Dr. Andreas Metzenthin (Vattenfall).

Freshfields hatte die vier großen Energieversorger zuvor bereits zur Neuordnung der Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie im Vorfeld dazu zur endgültigen Klärung von Verantwortung und Finanzierung der Kernenergieentsorgung gegenüber der Bundesregierung vertreten. Außerdem hat die Sozietät die Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren gegen die Kernbrennstoffsteuer sowie RWE in dem Verfahren gegen die 13. AtG-Novelle, mit der der Kernenergieausstieg beschlossen wurde, erfolgreich vertreten.

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