Freshfields Bruckhaus Deringer: Neues Berliner Sparkassengesetz: Freshfields Bruckhaus Deringer berät Land Berlin
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Mitteilung der
Pressestelle
Nr. 52/2005
Neues Berliner Sparkassengesetz: Freshfields Bruckhaus Deringer berät Land Berlin
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU-Kommission muss das Land Berlin seine Beteiligung am Konzern Bankgesellschaft einschließlich der Berliner Sparkasse bis Ende 2007 in einem diskriminierungsfreien Verfahren veräußern. Da das Land zugleich die Gemeinwohlorientierung der Berliner Sparkasse aufrecht erhalten will, musste ein neues Modell entwickelt werden, in dem die öffentlich-rechtliche Struktur der Berliner Sparkasse mit einer privaten Trägerstellung vereinbart werden kann. Freshfields Bruckhaus Deringer hat das Land bei dem Entwurf eines innovativen, auf die spezifischen Verhältnisse der Berliner Sparkasse und der Landesbank Berlin zugeschnittenen Sparkassengesetzes beraten, welches erstmals die Beleihung einer Aktiengesellschaft mit der Trägerstellung an einer Sparkasse ermöglicht. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das neue Sparkassengesetz am 16.6.2005 verabschiedet.
Berater Land Berlin: Freshfields Bruckhaus Deringer: Dr. Benedikt Wolfers (Öffentliches Recht), Dr. Hans-Michael Giesen (Gesellschaftsrecht), Dr. Matthias-Gabriel Kremer (Gesellschaftsrecht), Dr. Gunnar Schuster (Bankaufsichtsrecht), Dr. Thomas Müller-Bonanni (Arbeitsrecht). Berater Bankgesellschaft Berlin: Hengeler Mueller: John Flüh (Gesellschaftsrecht), Dr. Wolfgang Spoerr (Öffentliches Recht).