Freshfields Bruckhaus Deringer vertritt Industrieunternehmen bei Klage gegen Emissionshandelsentscheidung der Europäischen Kommission
Freshfields Bruckhaus Deringer
Die internationale Wirtschaftssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat am Mittwoch, 7. Februar 2007, im Auftrag mehrerer deutscher Industrieunternehmen bei dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Plan der Bundesregierung für die Verteilung der Emissionszertifikate in den Jahren 2008 bis 2012 erhoben. Die Klage richtet sich gegen die von der Kommission entgegen den Planungen der Bundesregierung verlangte Belastung moderner Industrieanlagen mit einem für Altanlagen vorgesehenen Minderungsfaktor. Bei den Klägern handelt es sich um Unternehmen aus der deutschen Kalk- und der Glasindustrie.
"Unsere Mandanten wenden sich gegen die Aufforderung der Kommission an die Bundesregierung, von modernen und emissionsarmen Industrieanlagen genau dasselbe Maß der Minderung von Kohlendioxidemissionen zu verlangen wie von älteren und wenig effizienten Anlagen. Sie berufen sich auf die gesetzliche Zusage des Bundestags, die Klimaschutzbelastungen bei Neuanlagen für 14 Jahre unverändert zu belassen und Planungssicherheit zu gewährleisten", erklären die Rechtsanwälte Dr. Herbert Posser und Dr. Stefan Altenschmidt aus dem Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Die Klage richtet sich nach Auskunft der Anwälte nicht gegen die europäischen Klimaschutzanstrengungen als solche: "Die Kläger erfüllen mit ihren modernen Anlagen die Anforderungen bestverfügbarer Technik und wenden sich nicht gegen den Emissionshandel. Sie wehren sich aber gegen unzumutbare Belastungen und betonen, dass sie ihre neuen Anlagen im Vertrauen auf den Bestand eindeutiger gesetzlicher Garantien errichtet und in Betrieb genommen haben."
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