Freshfields Bruckhaus Deringer: Weltbank sanktioniert Rekordzahl von Unternehmen bei Förderprogrammen

07.10.2013

· 40 Milliarden US-Dollar Schaden durch Betrug und Bestechung bei Weltbank-Projekten

· Vor allem Unternehmen aus Nord- und Südamerika betroffen

· Gesundheitswesen, Verkehr, Landwirtschaft und Energie anfälligste Branchen

· Reform des Sanktionsregimes geplant

Die Weltbank hat im laufenden Jahr mehr als 250 Unternehmen wegen Verstößen gegen Auflagen sanktioniert und von ihren Förderprogrammen ausgeschlossen. Dies sind viermal mehr Firmen als im Jahr 2012 und mehr als in den vergangenen sieben Jahren zusammengenommen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.

Die Institution hat seit 2008 über 200 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten bereitgestellt. Sie überwacht bei den geförderten Projekten die Einhaltung von Vergabemodalitäten sowie Vorschriften zur Betrugs- und Bestechungsbekämpfung. Über die genannten Unternehmen hinaus hat die Weltbank zusätzlich 91 Dienstleister und Zulieferer in weniger gravierender Art sanktioniert, überwiegend mit der Forderung, wirksame Compliance- und Überwachungssysteme einzuführen.

Norbert Nolte, Leiter der Task Force Strafrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Die Weltbank geht seit drei Jahren verschärft gegen Bestechung und Korruption bei ihren Vertragspartnern vor. Auch deutsche Vertragsunternehmen müssen vermehrt mit Nachfragen und Zwangsmaßnahmen der Weltbank rechnen. Es gab Zeiten, da den Antikorruptionsrichtlinien der Weltbank wenig Beachtung geschenkt wurde, weil man sich vor allem in der Pflicht sah, armen Ländern zu Wachstum zu verhelfen statt ihnen westliche Rechtsstandards aufzubürden. Diese Zeiten sind vorbei."

In den vergangenen sieben Jahren haben Ausschlüsse von Förderprogrammen der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken stetig zugenommen. Allein in den letzten 12 Monaten wurden 307 Organisationen ausgeschlossen, darunter 283 Unternehmen, unter denen sich 42 Großkonzerne befinden. 100 Fälle beziehen sich im laufenden Jahr auf Tochterunternehmen des kanadischen Konzerns SNC Lavalin, der zeigt, wie radikal die Weltbank radikal gegen Bestechung vorgeht. Aber auch ohne diese Unternehmen erreichen die Sanktionen der Weltbank einen Höchststand von 152 sogenannten „Debarments“, fast so viele wie in 2011 und 2012 zusammengenommen. Bei 23 Ausschlüssen handelte es sich um übergreifende Sanktionen aller fünf großen Entwicklungsbanken weltweit, die sich im Zuge des Reformprozesses seit 2010 auf entsprechende Standards und gemeinsame Maßnahmen geeinigt hatten.

Das erste von diesem „Cross-Debarment“ betroffene Unternehmen war ein deutsches, das zunächst von der Weltbank und im Anschluss von der ERBD sanktioniert wurde.

Hans-Joachim Prieß, Experte für Compliance in Vergabeverfahren bei Freshfields Bruckhaus Deringer: „Die Zahlen verdeutlichen die traurige Tatsache, dass ein großer Teil von Geldleistungen für Hilfsprogramme und Aufbauprojekte in den ärmsten Ländern der Welt in dunklen Kanälen versickert. Schätzungen zufolge liegt der Schaden bei unglaublichen 40 Milliarden US-Dollar. Wenn ein weltweites Unternehmen in diese Machenschaften einbezogen ist, drohen ihm nicht nur Rufschädigung und die Kündigung von Verträgen. Die Weltbank kann das Unternehmen dann von künftigen Ausschreibungen über Jahre hinweg ausschließen.“

Nach der Freshfields-Untersuchung sind die am häufigsten von Ausschlüssen durch die Weltbank betroffenen Branchen der Gesundheitssektor, Transport und Logistik, Land- und Wasserwirtschaft sowie die Energieversorgung. Die am häufigsten sanktionierten Unternehmen stammen der Studie zufolge aus Nordamerika (29 Prozent), Mittel- und Südamerika einschließlich Karibik (21 Prozent) sowie Europa und Zentralasien (21 Prozent). 16 Prozent der sanktionierten Unternehmen stammen aus Ostasien und der Pazifikregion (16 Prozent).

Nach Nationen kommen die meisten ausgeschlossenen Unternehmen aus Kanada (119), vor Unternehmen aus den USA (46), Indonesien (43) und Großbritannien (40). Derzeit sind zwei deutsche Unternehmen wegen Regelverstößen von Ausschreibungen der Weltbank ausgeschlossen.

Norbert Nolte: „Zwar konzentriert sich die Weltbank, wenn man die offiziellen Kommuniqués liest, auf die Verfolgung von Korruption und Bestechung. Die meisten Sanktionen werden aber nach Betrugspraktiken, Urkundenfälschung oder falschen Angaben in Bieterunterlagen ausgesprochen. Diese sind typischerweise einfacher zu beweisen.“

„Multilaterale Entwicklungsbanken nehmen unter Führung der Weltbank zunehmend eine Aufsichtsfunktion ähnlich der US- und britischen Strafverfolgungsbehörden wahr. Sie orientieren sich mit ihren Regeln daran, wie etwa die USA oder Großbritannien mit Hilfe des Foreign Corrupt Practices Act bzw. des UK Bribery Act in allen Teilen der Welt gegen Bestechung vorgehen.“, so Nolte.

Ihre Antikorruptionsvorgaben versucht die Weltbank dabei über die Drohung mit Vergabesperren ("Debarment") durchzusetzen. Bei Korruptionsfällen hat die Verfolgungsinstanz der Weltbank seit der Reform 2010 einen ähnlich großen Ermessensspielraum und ähnlich große Handlungsmacht wie US-Verfolgungsbehörden, aufwändige und kostspielige Einigungen durchzusetzen. So wurde der kanadische Konzern SNC Lavalin mit einem bedingten Ausschluss zu Kooperation und andauernder Überwachung verpflichtet. "Diese Instrumente geben der Weltbank ein scharfes Schwert an die Hand", so Nolte. „Die Weltbank steht damit auch beispielhaft für den weltweiten Trend zunehmender Regulierung“.

Durch das immer stärkere Bestreben der Weltbank, Wohlverhalten bei den von ihr geförderten Projekten durchzusetzen, ist das Risiko für beteiligte Bieter gestiegen. Viele Unternehmen hinterfragen daher die Unabhängigkeit und Haftungsregeln der Weltbank. Die Institution hat zu diesem Zweck eine interne Überprüfung ihrer Sanktionsregeln eingeleitet und im Juli ein Konsultationsverfahren eröffnet, das bis Ende Oktober für Eingaben von externen Stakeholdern offensteht.

Hans-Joachim Prieß: “Der Konsultationsprozess ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen mehr Orientierung und Transparenz in der Frage zu bieten, wie die Bank mit Bestechungsvorwürfen umgeht und angemessene Gegenmittel für Verstöße findet. Als Konsequenz sollten Unternehmen, die auf Fördermittel der Weltbank setzen, bereits jetzt prüfen, ob sie für die Anpassung ihrer bestehenden Due Diligence und Compliance-Programme ausreichend ausgestattet sind, um auch künftig das Risiko eines Regelverstoßes minimieren zu können.“

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