Freshfields erreicht Vorlage beim Bundesverfassungsgericht wegen Abzinsung von Pensionsrückstellungen

13.10.2017

Freshfields Bruckhaus Deringer hat in einem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Köln am 12. Oktober 2017 eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht erreicht. In dem Verfahren hat die Kanzlei auf Klägerseite ein mittelständisches Unternehmen mit erheblichen Pensionsrückstellungen begleitet.

Für steuerbilanzielle Zwecke werden Pensionsrückstellungen mit einem festen Zinssatz von sechs Prozent abgezinst. In Anbetracht der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt seit der Finanzkrise ist dieser Zinssatz als unrealistisch hoch einzustufen. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber, diesen Zinssatz regelmäßig auf seine Realitätsgerechtigkeit zu überprüfen und in der Folge gegebenenfalls anzupassen. Diesen verfassungsrechtlichen Verstoß hat Freshfields vor dem Finanzgericht Köln geltend gemacht.

Infolge des Vorlagebeschlusses wird nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Gesetzgeber zu einer Überprüfung und Anpassung des steuerbilanziellen Abzinsungssatzes verpflichtet ist. Das Verfahren hat erhebliche Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und den Staatshaushalt. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft beliefen sich die Pensionsrückstellungen aller deutschen Unternehmen im Jahr 2014 insgesamt auf ungefähr 280 Milliarden Euro. Die Steuermehreinnahmen aus dem ungerechtfertigt hohen Abzinsungssatz von sechs Prozent beziffert das Institut für die Jahre 2008 bis 2014 mit bis zu 25 Milliarden Euro.

Das Freshfields-Team umfasste Prof. Dr. Stephan Eilers (Federführung), Dr. Georg Roderburg, Dr. Magnus Bleifeld und Dr. Florian Oppel (alle Steuerrecht, Düsseldorf).

In dem Verfahren wurde Freshfields maßgeblich von Prof. Dr. Johanna Hey (Universität zu Köln) unterstützt.

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