Freshfields erzielt für österreichische Kreditwirtschaft Erfolg vor Verfassungsgerichtshof

27.06.2011

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am vergangenen Freitag die in Österreich geplante neue Wertpapier-Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne als verfassungswidrig aufgehoben. Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die österreichische Kreditwirtschaft erfolgreich in diesem Verfahren vertreten.

Als Grund für die Aufhebung nannte das Gericht die zu kurze Frist für die Banken zur Einführung der neuen Steuer bis 01.10.2011.

Prof. Claus Staringer, Steuerrechts-Partner im Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer: „Der Verfassungsgerichtshof hat die Banken davor geschützt, dass ihnen durch eine zu kurze Umsetzungsfrist Unmögliches abverlangt wird. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, gemachte Fehler auszubessern.“

Für Freshfields Bruckhaus Deringer ist die Mandatierung durch die gesamte österreichische Kreditwirtschaft in diesem bedeutenden Verfahren eine Bestätigung der führenden Marktstellung der Sozietät insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht.

Das beratende Freshfields-Team umfasst Prof. Dr. Claus Staringer (Steuerrecht), Dr. Stephan Denk (Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Eva Strunz (Steuerrecht).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Christoph Tillmann, Communications,

E christoph.tillmanns@freshfields.com; T +49 69 27 30 84 59.

Hinweise für die Redaktion

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit 27 Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit. Mehr als 2.500 Rechtsanwälte beraten aus einer integrierten Partnerschaft die führenden nationalen und multinationalen Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen bei ihren komplexesten Projekten und Transaktionen - wirtschaftsrechtlich umfassend, mit höchstem Anspruch an Qualität und Effizienz.

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