Freshfields: Vertriebsverbot auf eBay: Freshfields vertritt Amer Sports bei Verfahren vor dem OLG München
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer hat den weltweit führenden Sportartikelkonzern Amer Sports Corporation bei einem erfolgreichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München vertreten (Urt. v. 2. Juli 2009, Az.: U (K) 4842/08). Die Richter bestätigten ein Urteil des Landgerichts München vom 25. Juni 2008 (Az. 33 O 22144/07), wonach Markenhersteller ihren Händlern den Vertrieb von Markenartikeln über Internet-Auktionsplattformen verbieten können.
In dem Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale gerügt, dass Amer Sports seinen Händlern untersagt hatte, bestimmte Marken über eBay zu vertreiben. Die Richter urteilten, dass der Lieferant ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Auktionsvertriebs habe und lehnten einen Wettbewerbsverstoß ab.
Dr. Jochen Dieselhorst, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Das Urteil ist des OLG München ist von großer Bedeutung für Markenhersteller, die mit der Entscheidung ihre Markenführung verbessern können. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist, soweit ersichtlich, das erste Urteil eines Berufungsgerichts, das sich mit der streitigen Frage befasst hat."
In einem Parallelverfahren hatte auch das Landgericht Mannheim im März 2008 geurteilt, dass der Schulranzenhersteller Scout seinen Vertriebspartnern Angebote auf eBay untersagen durfte. Hingegen vertrat das LG Berlin in einem Urteil aus dem April 2009 die gegenteilige Ansicht, nahm eine unzulässige Vertriebsbeschränkung an und untersagte ein Verbot des Vertriebs über Internet-Auktionsplattformen.
Amer Sports mit Hauptsitz in Helsinki ist Inhaber von Sportmarken wie Salomon, Atomic, Wilson und Suunto.
Das Freshfields-Team umfasste Dr. Jochen Dieselhorst und Dr. Lutz Schreiber (beide IP/IT, Hamburg).