Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins und des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands: Verschlanken und digitalisieren - Gemeinsame Kommission von DAV und VID erarbeitet Vorschläge zum Verbraucherinsolvenzrecht

17.04.2026

Berlin (DAV). Auf Anregung des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zur Verschlankung und Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu entwickeln. Dies mit dem Ziel, Struktur und Finanzierung der Schuldnerberatung deutlich zu verbessern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der VID haben elf Experten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis gebeten, in einer Kommission bis zum Herbst dieses Jahres entsprechende Vorschläge zu entwickeln und so die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Länder zu unterstützen.

Der Bundestag hat im November vergangenen Jahres das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, für Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder haben könnten, den Zugang zu Schuldnerberatungsstellen sicherzustellen, in nationales Recht umgesetzt.

Gleichzeitig hat der Bundestag auf Anregung des VID eine begleitende Entschließung angenommen.1 Darin fordert er die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben einen Vorschlag zu entwickeln, der im Ergebnis dazu führt, eine auskömmliche Finanzierung und damit die Zukunftsfähigkeit der Schuldnerberatung in Deutschland – auch im Hinblick auf den Grundsatz der Kostenfreiheit – zu sichern. Die Prüfung umfasst auch die Frage, wie durch Verfahrensverschlankungen, Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung von Schuldnerberatungsprozessen sowie Verbraucherinsolvenzverfahren bessere und schnellere Ergebnisse bei gleichzeitiger Kostenersparnis erreicht werden können, damit die Länder dadurch frei werdende Mittel der Schuldnerberatung zur Verfügung stellen können. Dazu soll dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages bis Ende Januar 2027 ein Bericht vorgelegt werden.

„Mit mehr als 70.0002 Verfahren jährlich bietet eine grundlegende Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein enormes Potenzial, auf Seiten der Gerichte Kosten einzusparen und durch die durchgängige Digitalisierung der Abläufe den Zugang zum Verfahren für die Betroffenen zu erleichtern“, so der Vorsitzende des VID, Dr. Christoph Niering.

Unter der Leitung von Frau Marie Luise Graf-Schlicker (Ministerialdirektorin a.D. und Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins) haben die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) im DAV sowie der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) eine Kommission mit elf Experten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis gegründet, die praxisnahe Vorschläge zu Möglichkeiten der Verfahrensverschlankungen, der Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht und der Digitalisierung von Schuldnerberatungsprozessen und Verbraucherinsolvenzverfahren erarbeiten soll („Kommission Verbraucherinsolvenzrecht des DAV und VID“).

Die Vorsitzende der Kommission, Frau Marie Luise Graf-Schlicker, ergänzt: „Schon in meiner aktiven Zeit war mir die rechtlich fundierte und gleichzeitig praxisnahe Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ein besonderes Anliegen. Daher freue ich mich sehr auf den spannenden Austausch innerhalb der Kommission, die – themenbezogen – durch Einbindung weiterer Fachleute/Verbände ergänzt werden soll.”

Mitglieder der Kommission sind neben der Vorsitzenden Rechtsanwältin Hildegard Allemand (DAV), Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl (Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der AGIS), Dr. Daniel Brzoza (Ministerium der Justiz NRW), Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel (Vorstand VID), RiAG a.D. Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Jan Klein (Ministerium der Justiz NRW), Rechtsanwalt Frank Lackmann (Caritasverband für das Bistum Aachen e.V./AG SBV), Ines Moers (Geschäftsführerin Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung), Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering (Vorsitzender VID), Prof. Dr. Andreas Rein (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen).

„Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV hat mit ihrer Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung schon seit vielen Jahren die laufende Anpassung des Verbraucherinsolvenzrechts im Fokus. Die Arbeit in der Kommission bietet jetzt die Möglichkeit, diese Bemühungen auf eine breite Basis zu stellen und die vielen Einzelansätze der Reformvorschläge in ein Gesamtpaket einzubinden“, so der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl.

Die Arbeiten will die Kommission bis Oktober 2026 abschließen.

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