General Motors: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren
Dr. Steinhübel & von Buttlar
28.10.2009 - Im Gegensatz zum Lehman-Insolvenzverfahren gibt es beim US-Insolvenzverfahren der ehemaligen General Motors Corp. keine Sammelanmeldung durch die depotführenden deutschen Banken. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nimmt deshalb die Interessen der GM-Anleihegläubiger wahr.
Rund 100.000 Privatanleger betroffen
Als am 01.06.2009 die General Motors Corp. Insolvenz nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts anmelden musste, wurden die Anleihen des Konzerns fast völlig entwertet. Der jetzt drohende Schaden ist gewaltig: Es geht um ein Anleihenvolumen in Höhe von insgesamt US-$ 26 Mrd. Rund 100.000 Kapitalanleger bangen nunmehr um ihr Erspartes.
Motors Liquidation Company
In den letzten Wochen wandten sich zunehmend Inhaber von Anleihen der General Motors Corp. mit dem Anliegen an die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die Anleiheforderungen gegen die Motors Liquidation Company, wie die insolvente General Motors Corp. jetzt heißt, zur Insolvenztabelle anzumelden.
Kreditinstitute kooperieren nicht
Hintergrund dieser Anfragen ist, dass die depotführenden Banken der GM-Anleihegläubiger keine Unterstützung bei der Forderungsanmeldung leisten, obwohl dies im vergleichbaren Falle der Lehman-Zertifikate in Form von Sammelanmeldungen geschieht. Bei Rückfragen von Geschädigten verweisen die Kreditinstitute regelmäßig nur auf die Homepage der Motors Liquidation Company.
Betroffene Anleihegläubiger fühlen sich dadurch allein gelassen. In Anbetracht des fremdsprachigen Anmeldeformulars, welches auf ausländischem US-Insolvenzrecht beruht, kommt bei vielen Geschädigten eine gewisse Orientierungslosigkeit auf.
Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Anleiheinhaber fragen sich jetzt, wie sie sich verhalten sollen. Im US-Insolvenzverfahren der Motors Liquidation Company ist eine veritable Insolvenzquote zu erwarten. Die Beteiligung als Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren macht demzufolge Sinn.
Als letztmögliches Datum zur Forderungsanmeldung hat das Insolvenzgericht in New York den 30.11.2009 (Fristablauf) bestimmt. Wegen der Postlaufzeit sollten sich betroffene Kapitalanleger deshalb rechtzeitig mit der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in Verbindung setzen.
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