Gerloff Liebler Rechtsanwälte: Insolvenzverfahren K&L - Gläubiger stimmen der Übernahme durch die Schuh Schmid Gruppe zu

26.07.2019

- Positives Votum der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan des Modefilialisten

- Fortführung der Stores und des Standortes Weilheim geplant; damit Absicherung von rund 1.000 Arbeitsplätzen

- Positive Geschäftsentwicklung von K&L im ersten Halbjahr 2019

München, 25. Juli 2019 – Die Gläubiger der in Insolvenz in Eigenverwaltung befindlichen K&L GmbH & Co. Handels-KG im oberbayerischen Weilheim haben den Weg frei gemacht für die Übernahme durch die Schuh Schmid Gruppe. Auf dem gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin am 24. Juli 2019 nahmen sie den Insolvenzplan an, der die Übernahme aller Kommanditanteile an K&L durch die Schuh- und Textileinzelhandelsgruppe mit Sitz in Augsburg vorsieht. Das Insolvenzgericht Weilheim hat im gestrigen Termin den Insolvenzplan auch bereits bestätigt. Rechtlich wird die Übernahme voraussichtlich mit Wirkung zum 1. September 2019 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Insolvenzverfahren aufgehoben werden.

Der künftige Eigentümer plant, die Filialen von K&L mit Schwerpunkt in Bayern weiterzuführen und die Zentralfunktionen am Standort Weilheim zu erhalten. K&L kam im Jahr 2018 auf einen Umsatz von rund 112 Mio. Euro. Die Gesellschaft beantragte im Oktober 2018 ein Schutzschirmverfahren nach §270b Insolvenzordnung (InsO) und bestellte den Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperten Dr. Christian Gerloff als Chief Restructuring Officer (CRO) in die Geschäftsführung. Als gerichtlich bestellter Sachwalter in dem Verfahren fungiert Rechtsanwalt Oliver Schartl (Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, München). Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde am 1. Januar 2019 eröffnet.

K&L-Geschäftsführer (CRO) Dr. Christian Gerloff: „In einem anspruchsvollen Investorenprozess haben wir für K&L eine Fortführungslösung gefunden, die den rund 1.000 Beschäftigten eine gute Perspektive unter einem branchenerfahrenen Eigentümer bietet. Angesichts der schwierigen Situation im deutschen Textileinzelhandel, der unter Warenüberangebot, Margendruck und der nachlassenden Konjunktur leidet, war dieses Ergebnis alles andere als selbstverständlich. Es war auch nur durch erhebliche Zugeständnisse der Vermieter, darunter der Familie Ruppert, möglich.“

Sachwalter Oliver Schartl: „Im Investorenprozess hat sich klar gezeigt, dass der nun beschlossene Insolvenzplan sowohl für die Gläubiger als auch für das Unternehmen die wirtschaftlich beste Lösung darstellt. Die alternativ mögliche Abwicklung des Geschäftsbetriebs im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens hätte zu keiner Befriedigungsquote für die Gläubiger geführt.“

K&L-Geschäftsführer (CEO) Jens Bächle: „Wir haben im ersten Halbjahr auf vergleichbarer Fläche die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent gesteigert, obwohl der Umsatz in der Branche leicht gesunken ist. Darüber hinaus ist es gelungen, die Margen zu verbessern und den Rohertrag zu steigern. Dieses zeigt, dass die bereits 2017 eingeleitete Neuausrichtung sowie die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Insolvenz positiv wirken.“

Weitere Informationen zur Transaktion

Das Team der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in dem Verfahren bestand aus Dr. Christian Gerloff (CRO, zuständig für M&A-Prozess und Verhandlungen mit den Betriebsräten), Dr. Christian Schmitt (Insolvenzplan, M&A, Vermieter), Christian Stoffler (Lieferanten, Bestellwesen, Insolvenzplan), Christian Rogner (Betriebsräte) und Alexander Dietl (Vermieter).

Für die betriebswirtschaftlichen Planungen im Verfahren zeichnete die Dr. Wieselhuber & Partner GmbH verantwortlich (Volker Riedel, Matthias Müller, Florian Gerhart). Andreas Mach von Geiger & Mach (München) sowie Christoph Chardon von Elsäßer Rechtsanwälte berieten die Eigenverwaltung im M&A-Prozess. Zudem wirkte Renate Dinkel von Laskos Rechtsanwälte (München) bei der Erstellung des Insolvenzplans mit.

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