Gezähmte Sperrfristverletzungen: Expertenteam von BEITEN BURKHARDT sichert Filmförderung

08.07.2013

Der Entzug von Filmfördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA) ist durch das OVG Berlin-Brandenburg eingeschränkt worden. Die FFA muss ihre bisherige Verwaltungspraxis ändern.

München/Nürnberg, 5. Juli 2013 – Die Greenlight Media GmbH, ein international operierendes Filmunternehmen mit Sitz in Berlin, hat zusammen mit der BBC Worldwide, Tochtergesellschaft einer der weltweit größten Rundfunkanstalten, die Dokumentarfilm- Welterfolge "Deep Blue" und "Unsere Erde" produziert. Die Filmförderungsanstalt (FFA) sah in der vor und nach Kinostart erfolgten Ausstrahlung von Fernsehserien eine eindeutige und unzweifelhafte Sperrfristverletzung und forderte für die Herstellung des Kinofilms "Unsere Erde" bewilligte Fördermittel mit mehreren Bescheiden zurück.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidungen vom 5. Juni 2013 die bisherige Verwaltungspraxis und Rechtsauffassung der FFA zu Sperrfristverletzungen zu weiten Teilen als nicht nachvollziehbar beanstandet. Die FFA wendet das Filmförderungsgesetz in ihrer Verwaltungspraxis entgegen dem Gesetzeswortlaut an. Das Gesetz ordnet die Rückzahlung von Filmfördermitteln nur an, wenn es zu einer Auswertung des geförderten Filmes innerhalb der Sperrfristen kommt. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale dürfen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht erweiternd ausgelegt werden. Zudem erlaubt die einschlägige Vorschrift wohl nur die Aufhebung des Förderbescheides, nicht aber der Auszahlungsbescheide (wie in der bisherigen Verwaltungspraxis).

Berater Greenlight Media GmbH:

BEITEN BURKHARDT: Berthold F. Mitrenga (Öffentliches Recht, Nürnberg), Dr. Holger Weimann (Medien), Dr. Stephen Lampert (Öffentliches Recht), Dr. Axel von Walter (Medien, alle München).

Berater Filmförderungsanstalt (FFA):

Rechtsanwälte Franz Schulkamp: Dr. Ulrich Franz, Dr. Vivian Roth (Berlin).

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