GLADE MICHEL WIRTZ ernennt Dr. Max Schulz zum Partner im Kartellrecht

02.12.2024

GLADE MICHEL WIRTZ nimmt Dr. Max Schulz (36) mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 in die Partnerschaft auf. Seit seinem Start bei GLADE MICHEL WIRTZ vor sechs Jahren hat Max Schulz sich zu einem festen und wichtigen Bestandteil des Competition-Teams und der Sozietät ent- wickelt. Seine Aufnahme in die Partnerschaft ist ein weiterer bedeutender Schritt für das stetige organische Wachstum der Kanzlei und den Ausbau der Kartellrechtspraxis.

Dr. Markus Wirtz, Kartellrechtspartner der Sozietät: "Wir freuen uns, Max Schulz in die Partner schaft aufzunehmen. Mit seinem Einsatz und seiner Arbeit hat Max Schulz einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Kartellrechtspraxis von GLADE MICHEL WIRTZ geleistet. Seine Aufnahme in die Partnerschaft unterstreicht zudem das Engagement der Sozietät, den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern." Dr. Achim Glade, Gesellschaftsrechtspartner der Sozietät, fügt hinzu: "Wir sind sehr froh, dass Max Schulz nun Teil unserer Partnerschaft ist. Er ist ein exzellenter Kartellrechtler, der bei unseren Mandanten ein hohes Ansehen genießt. Mit ihm als neuen Competition-Partner legen wir die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung der Kartellrechtspraxis."

Über Max Schulz

Max Schulz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn sowie an der Universität Oxford. Zwischen 2013 und 2016 arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitar- beiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn. 2017 folgte ebendort seine Promotion. Max Schulz berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Kooperationsberatung, die kar tellrechtliche Prozessführung insbesondere im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Markt macht sowie nationale und internationale Fusionskontrollverfahren einschließlich Fragen der In vestitionskontrolle. Darüber hinaus hat Max Schulz in den letzten Jahren eine besondere Expertise im Bereich des Sportkartellrechts sowie der Digitalregulierung u.a. nach dem DMA und dem Data Act aufgebaut.

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