GLADE MICHEL WIRTZ hat Q-Park fusionskontrollrechtlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Park One beraten
GLADE MICHEL WIRTZ hat Q-Park B.V., den drittgrößten privaten Parkhausbetreiber in Deutschland, bei der Fusionskontrolle im Zusammenhang mit der Übernahme der Park One GmbH (Park One) beraten.
Q-Park Deutschland ist der drittgrößte private Parkraumbetreiber in Deutschland und besitzt, betreibt oder verwaltet 131 Parkhäuser mit mehr als 50.000 Stellplätzen in über 40 deutschen Städten. Mit der Übernahme will Q-Park die Position als wichtiger Akteur im Bereich Parken und urbane Mobilität in Westeuropa, insbesondere in Deutschland, festigen.
Park One ist der siebtgrößte Parkhausbetreiber in Deutschland. Das Unternehmen betreibt 41 Parkhäuser mit mehr als 12.800 Stellplätzen in einer Reihe deutscher Städte.
Q-Park profitiert nicht nur von der Erfahrung von Park One in diesem Segment, sondern auch von der Übernahme des Standorts München sowie weiterer Standorte in Großstädten. Darüber hinaus sollen ambitionierte Mobilitätslösungen und nahtlose Parkdienstleistungen in ganz Deutschland die Position von Q-Park als nachhaltiger Mobilitätspartner für Städte stärken und zu deren Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs) beitragen.
GLADE MICHEL WIRTZ hat die Transaktion aus kartell- und fusionskontrollrechtlicher Sicht begleitet und eine rasche Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt erreicht.
Beratende Rechtsanwältinnen
GLADE MICHEL WIRTZ (Düsseldorf): Dr. Silke Möller (Partnerin), Hui Ye (Associate) – beide Competition