Gleiss Lutz berät bei Abwehr deutscher Schadensersatzklagen aus Anschlägen auf World Trade Center
Gleiss Lutz
Die Terroranschläge am 11. September 2001 beschäftigen noch immer US-amerikanische
Gerichte und deutsche Rechtsanwälte: Am 11. Januar 2006 wies der United States Court of
Appeals in New York, als Berufungsgericht in Bundessachen, eine Schadensersatzklage
ab, die die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und drei deutsche Berufsgenossenschaften
erhoben hatten.
Die vier klagenden Sozialversicherungsträger hatten geltend gemacht, dass auf sie die
Schadensersatzansprüche von sechs bei den Anschlägen zu Tode gekommenen Deutschen
übergangen seien, an deren Angehörige die BfA und die Berufsgenossenschaften Zahlungen
geleistet hätten. Die Klage richtete sich gegen eine Vielzahl renommierter Unterne hmen,
so z.B. den Flugzeughersteller Boeing, die Fluggesellschaften United Airlines und
American Airlines, den Eigentümer des World Trade Center sowie die Sicherheitsunternehmen,
die die Passagierkontrolle an den Flughäfen durchgeführt hatten. Die Sozialversicherungsträger
trugen vor, dass die Beklagten die geleisteten Zahlungen an Witwen und
Waisen der Opfer ersetzen müssten, weil sie für die Anschläge am 11. September 2001
verantwortlich seien.
Die Beklagten wandten ein, dass die Angehörigen der sechs deutschen Opfer aus dem sog.
Victims Compensation Fund Zahlungen erhalten hätten und dass nach US-Recht damit
weitergehende Schadensersatzklagen ausgeschlossen seien. Die Sozialversicherungsträger
bestritten jedoch, dass dieser Ausschluss weitergehender Ansprüche auch für sie gelte, weil
deutsches Sozialversicherungsrecht den Regelungen des US-Rechts vorgehe.
Der United States Court of Appeals hat die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen. Ob die
Zahlungen aus dem Victims Compensation Fund weitergehende Schadensersatzansprüche
ausschließen, sei auch dann nach US-Recht zu beurteilen, wenn auf Klägerseite deutsche
Sozialversicherungsträger als Recht snachfolger der Opfer aufträten.
Der Ausgang des Rechtsstreits war mit Spannung erwartet worden: Wäre den deutschen
Sozialversicherungsträgern Schadensersatz zugesprochen worden, hätte dies eine Lawine
weiterer Klagen auf Ersatz von Schäden aus den Terroranschlägen aus gelöst. Die Vermeidung
einer Vielzahl von Schadensersatzprozessen war jedoch eines der erklä rten Ziele, als
US-Regierung und Congress den Victims Compensation Fund schufen, der im Schnitt pro
Opferfamilie $ 1,85 Mio. bezahlt hat und der den amerikanischen Steuerzahler wohl insgesamt
zwischen $ 6 Mrd. und $ 10 Mrd. kosten wird.
Das Bemühen der USA, eine Prozessflut aus den Terroranschlägen zu vermeiden, indem
Leistungen aus dem Fonds mit einem Verzicht auf Schadensersatzklagen verbunden werden,
wäre bei erfolgreicher Klage erheblich gefährdet gewesen. Von politischer Brisanz ist
deshalb, dass die Klage von der Bundesrepublik Deutschland als sog. amicus curiae und
durch Stellungnahmen von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts unterstützt wurde.
Die beklagten Unternehmen ließen sich jeweils durch eigene Kanzleien vertreten. Die Koordination
der Anwaltsteams oblag den Rechtsanwälten Simpson Thacher & Bartlett. Diese
Sozietät gehört zu den Kanzleien, die seit vielen Jahren eng mit Gleiss Lutz kooperieren.
Auf Seiten von Gleiss Lutz wurde Dr. Hansjörg Scheel - ein Spezialist für Fragen des internationalen
Versicherungsrechts - tätig. Dr. Scheel hatte erst vor wenigen Wochen gemeinsam
mit Prof. Dr. Gerhard Wegen ein Team von Gleiss Lutz geleitet, das zusammen
mit Simpson Thacher & Bartlett sowie der englischen Partnerkanzlei Herbert Smith die
Swiss Re beim Erwerb des Rückversicherungsgeschäfts von General Electric für 6,8
Mrd. beriet.
Nicht nur in internationalen Versicherungsmandaten, sondern auch in deutschen Haftungsprozessen
wird die Expertise von Gleiss Lutz geschätzt: So lässt sich das Land Baden-
Württemberg bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche im Fall Flowtex durch ein
Gleiss Lutz Team unter der Leitung von Dr. Marcus Dannecker und Dr. Stefan Rützel ve rtreten.
Beklagtenseite:
Koordination der Berater auf Beklagtenseite:
- Charles E. Koob, Simpson Thacher & Bartlett LLP, New York
Berater und Sachverständige der Beklagten zu Fragen des deutschen Rechts:
- Dr. Hansjörg Scheel (Partner), Gleiss Lutz, Stuttgart
- Joachim Schelm (Associate), Gleiss Lutz, Stuttgart
Argenbright Security Inc.:
- Charles E. Koob, Simpson Thacher & Bartlett LLP
- Joseph F. Wayland
World Trade Center Properties LLC:
- Richard A. Williamson, Flemming Zulack Williamson Zauderer LLP
- Gerald G. Paul
- Wolfgang A. Dase
AMR Corp. and American Airlines, Inc.:
- Desmond T. Barry, Jr., Condon & Forsyth LLP, New York
Globe Airport Security Services, Inc. and Globe Aviation Services Inc.:
- James P. Connors, Jones Hirsch Connors & Bull P.C., New York
- Paul V. Kelly, Kelly, Libby & Hoopes, P.C., Boston
- Gary W. Westerberg, Lord, Bissell & Brook, Chicago
Huntleigh USA Corp:
- Timothy Welch, Mendes & Mount LLP, New York
UAL Corporation and United Airlines, Inc.:
- Michael R. Feagley, Mayer Brown, Rowe & Maw, Chicago
- Jeffrey J. Ellis, Quirk & Bakalor, P.C., New York
ICTS International NV:
- Jon Paul Robbins, McLaughlin & Stern LLP, New York
Boeing Company:
- Thomas J. McLaughlin, Perkins Coie LLP, Seattle
- Lee S. Richards III, Richards Spears Kibbe & Orbe LLP, New York
Klägerseite:
Kläger:
- Grosshandels-und Lagerei-Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Verwaltungsberufsgenossenschaft
alle vertreten durch Kenneth F. McCallion, McCallion & Associates, LLP.
Streithelfer auf Klägerseite:
- Bundesrepublik Deutschland
- Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
beide vertreten durch Robert I. Goodman, Ryebrook
Berater und Sachverständige der Kläger zu Fragen des deutsche n Rechts:
- Prof. Dr. Giemulla
- Dr. Ulrich von Jeinsen, Göhmann Wrede Haas Kappus & Hartmann
- Dr. Walter Eichendorf, Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Peter Ziegler, Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bei Rückfragen
Gleiss Lutz, Dr. Martin Diller, Managing Partner, oder Jutta Schönberger, Marketing & PR
Manager, Maybachstraße 6, D-70469 Stuttgart, T +49-711-8997-315, www.gleisslutz.com