Gleiss Lutz erhebt für den SV Werder Bremen und bwin Verfassungsbeschwerde gegen das Werbeverbot für Sportwetten

09.11.2006

Gleiss Lutz

Nach dem BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Sportwetten-Monopols ist eine Flut von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Eilrechtsschutz gegen landesbehördliche Untersagungsverfügungen ergangen, in denen die Konsequenzen des BVerfG-Urteils vom März diesen Jahres unterschiedlich beurteilt werden. Für all diese Verfahren hat das Grundsatzverfahren vor dem BVerfG Bedeutung, in dem Gleiss Lutz für Werder und bwin tätig ist:

Nach der Rechtsprechung des EuGH verstoßen Ländermonopole für Sportwetten gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, wenn sie überwiegend der Finanzierung von Gemeinwohlbelangen (staatliche Sportförderung etc.) dienen. Das BVerfG hat im Sportwetten-Urteil entschieden, dass die Ausgestaltung des Wettmonopols in Deutschland dieser europarechtlichen Anforderung nicht Rechnung trägt. Das bedeutet nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Europarechts, dass die Vermittlung von Wetten an zugelassene Veranstalter im EU-Ausland, wie sie etwa von bwin angeboten wird, weiterhin zulässig ist. Trotzdem hat die Stadt Bremen dem SV Werder die Werbung für bwin untersagt. Bremen und die anderen Länder stützen dieses Vorgehen darauf, dass Sportwetten nach dem BVerfG-Urteil in einer Übergangszeit bis Ende 2007 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin landesbehördlich verboten werden dürfen.

Ob dieses "Übergangsregime" auch für die grenzüberschreitenden Aktivitäten von bwin und anderen Vermittlern Bedeutung hat, wird in aktuellen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte konträr beurteilt. Mit der Verfassungsbeschwerde wird unter Hinweis auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes geltend gemacht, dass die Vermittlung von Sportwetten ins EU-Ausland wegen erheblicher Zweifel zahlreicher deutscher Verwaltungsgerichte an der EU-Konformität des deutschen Rechts auch in der Übergangszeit bis Ende 2007 zulässig ist.

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von einem Gleiss Lutz-Team bestehend aus Prof. Dr. Rupert Scholz (Of-Counsel) und den Partnern Dr. Hans Schlarmann und Prof. Dr. Clemens Weidemann sowie Dr. Christiane Freytag betreut.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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