Gleiss Lutz erstreitet Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Finanzierung zwingender Personalvorgaben für die gesetzlichen Krankenversicherer

14.04.2025

Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Urteil vom 10. April 2025 die Revisionen des Landes Baden-Württemberg und eines Krankenhausträgers zur Grundsatzfrage, ob einem Krankenhaus für verbindliche Personalvorgaben die Ist-Personal-Kosten zu erstatten sind, zurück.

Konkret stellte sich die Frage anhand der Vorgaben der Personalausstattung-Psychiatrie- und Psychosomatik-Richtlinie zur Auslegung der Finanzierungsregelungen der Bundespflegesatzverordnung. Die gesetzlichen Krankenversicherer hatten nach einer für sie negativ ausgefallenen und vom Land genehmigten Landesschiedsstellenentscheidung bereits vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgreich die Auffassung vertreten, dass mit der Verpflichtung zur Umsetzung von Personalvorgaben nicht zugleich vorgegeben sei, zu welchen Kosten das Personal beschäftigt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass eine Ist-Kostenfinanzierung ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung ausscheidet und stärkt damit wesentlich die Verhandlungsposition der Kostenträger in Budgetverhandlungen bundesweit.

Gleiss Lutz hat den Verband der Ersatzkassen e.V. sowie die BKK/IKK Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg in diesem Verfahren mit folgendem Team begleitet: Dr. Reimar Buchner (Partner), Dr. Lenke Wettlaufer, Dr. Jan-Peter Spiegel (Of Counsel), Dr. Julia Hornung (alle Öffentliches Recht/Healthcare & Life Sciences, alle Berlin).

Gleiss Lutz ist regelmäßig für die Kostenträger in krankenhausfinanzierungsrechtlichen Streitigkeiten tätig und hatte die Mandanten bereits bei der Einführung der gesetzlichen Regelung mit einem Rechtsgutachten sowie im Schieds- und Genehmigungsverfahren beraten und vertreten.

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