Gleiss Lutz erwirkt Klagerücknahmen für Ritter Sport in Süßwaren-Schadensersatzverfahren

18.03.2019

Ein Gleiss Lutz-Team hat den deutschen Süßwarenhersteller Ritter Sport in mehreren umfangreichen Kartellschadensersatzverfahren erfolgreich verteidigt: Im Rahmen des so genannten Süßwaren-Kartells haben die Drogerien Schlecker, Müller und Rossmann Kartellschadenersatzklagen in Höhe von rund 27 Millionen Euro gegen die Beteiligten erhoben – und nun ohne jede Zahlung der Beklagten zurückgenommen.

Gleiss Lutz hat die Alfred Ritter GmbH & Co. KG seit Beginn des Süßwaren-Kartellverfahrens im Februar 2008 begleitet. Außerdem hat das Bundeskartellamt im Jahr 2010 ein Vertikal-Kartellverfahren eingeleitet, in dem ebenfalls Gleiss Lutz Ritter Sport umfassend beraten hat.

Die Rücknahme der Schadenersatzklagen beruht auf vier Faktoren: Im Süßwaren-Fall überlagern sich drei unterschiedliche Tatkomplexe, nämlich verbotener Informationsaustausch im Rahmen der Vierer-Runde (Mars, Haribo, Nestlé, Ritter), der Konditionenvereinigung sowie zwischen Ritter und Kraft (Mondelez). Daraus ergaben sich große Schwierigkeiten, den behaupteten Schaden zu begründen, da die unterschiedlichen Komplexe nicht klar voneinander abzugrenzen waren. Die klägerischen Schadensgutachten erwiesen sich als nicht belastbar. Dazu belegte ein von Ritter in Auftrag gegebenes Gutachten eindrucksvoll, dass kein Kartellschaden vorlag, da die seinerzeitige, streitbefangene Preiserhöhung insbesondere durch massiv gestiegene Rohstoffkosten bedingt war.

Zudem half die neue Rechtsprechung des BGH zum Thema Anscheinsbeweis in Kartellfällen der Verteidigung gegen die Klagen: In einem wegweisenden Urteil zum Schienenkartell entschied der BGH, dass der Anscheinsbeweis selbst bei klaren Kartellabsprachen nicht gilt. Für Fälle des bloßen Informationsaustauschs wie im Süßwaren-Fall gilt dies umso mehr.

Weitere Verteidigungslinien waren die sogenannte Aktivlegitimation sowie das Vertikal-Kartellverfahren: Die kartellbetroffenen Waren wurden von den Klägern teilweise intern weiterverkauft, wodurch einer anderen Konzerngesellschaft ein Schaden entstanden wäre; die Klage führten die Konzernmütter, was die Frage aufwarf, ob diese insoweit klageberechtigt sind.

Im Vertikalverfahren verhängte das Bundeskartellamt zudem Bußgelder sowohl gegen Lebensmittelhersteller wie -händler wegen verbotener Abstimmung zu Ladenpreisen. Hier stellt sich die Frage, wie den Drogeristen überhaupt ein Schaden entstehen konnte, wenn deren Preise abgesprochen waren.

Folgendes Gleiss Lutz-Team hat Ritter Sport in den Kartellschadensersatzverfahren verteidigt: Dr. Christian Steinle (Partner, Federführung), Simon Mannschreck, Dr. Matthias Klöpfer (alle Kartellrecht, alle Stuttgart).

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