Gleiss Lutz erwirkt sofortige Wiedereinsetzung von Josef Andorfer als Geschäftsführer von RTL 2
Gleiss Lutz
Nachdem der Geschäftsführer von RTL 2 Fernsehen, Josef Andorfer, in einer Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2005 mit den Stimmen der Mehrheitsgesellschafter abberufen und fristlos gekündigt worden war, erwirkte Josef Andorfer vor dem Landgericht München I am 23. Februar 2005 eine einstweilige Verfügung. Das Gericht untersagte RTL 2, die Abberufung und fristlose Kündigung als wirksam zu behandeln. Es verfügte die sofortige Wiedereinsetzung von Josef Andorfer als Geschäftsführer und verpflichtete die Gesellschaft, ihm Zugang zu den Geschäftsräumen und zu allen Unterlagen zu gewähren sowie seine weitere Ausübung des Geschäftsführeramtes zu dulden. Vorausgegangen waren heftige Vorwürfe der Gesellschaft gegen Josef Andorfer, insbesondere im Zusammenhang mit "Big Brother"-Lizenzverträgen an MTV. Josef Andorfer hatte von Anfang an betont, dass alle Lizenzverträge branchenüblich waren. Seine Abberufung und fristlose Kündigung hielt Josef Andorfer aus diesem Grund, aber auch wegen formaler Mängel der Beschlussfassung, für unwirksam.
Der Fall Andorfer gegen RTL 2 ist ungewöhnlich, weil einem gekündigten Geschäftsführer nur sehr selten die Wiedereinsetzung ins Amt gelingt. Normalerweise bleibt dem Geschäftsführer in einer solchen Situation nur die Hoffnung auf Weiterzahlung der Bezüge bis zum Vertragsende oder eine Abfindung.
Berater auf Seiten Gleiss Lutz: Dr. Martin Diller (Partner, Arbeitsrecht), Dr. Martin Schockenhoff (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Alexander Schumann (Gesellschaftsrecht/M&A).
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