Gleiss Lutz gewinnt Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann als Of Counsel

30.09.2016

Am 1. Oktober 2016 stößt Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M. als Of Counsel zu Gleiss Lutz. Er wird vom Stuttgarter Büro aus tätig sein.

Heinz-Dieter Assmann ist seit 1986 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie und seit Oktober 2009 Prorektor für Strukturangelegenheiten und Internationales an der Universität Tübingen. Das Amt des Prorektors und seine aktive Tätigkeit an der Juristischen Fakultät wird er zum 30. September 2016 beenden. Gleiss Lutz gewinnt mit Heinz-Dieter Assmann einen ausgewiesenen und hervorragend vernetzten Experten im Bereich des europäischen und internationalen Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts.

Prof. Dr. Michael Arnold, Managing Partner bei Gleiss Lutz, freut sich über die personelle Verstärkung: "Mit Professor Assmann gewinnt Gleiss Lutz einen hoch angesehenen Rechtswissenschaftler. Insbesondere mit seiner Expertise im Bereich Kapitalmarktrecht ist er eine wertvolle Bereicherung für die Sozietät, um weitere entscheidende Akzente im Markt zu setzen."

Der 65-Jährige folgte im Jahr 1986 dem Ruf an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen. Nach zweijähriger Tätigkeit als Anwalt in Frankfurt am Main und der Habilitation im Jahre 1984 zur Prospekthaftung hatte er zunächst ab 1985 an der Universität Heidelberg gelehrt. Gastprofessuren führten ihn 1994 an die Universität Tokyo (Todai), 1995 an die Chuo-Universität in Tokyo und 1997 an die University of Chicago Law School.

Heinz-Dieter Assmann ist seit 1993 geschäftsführender Mitherausgeber der Zeitschrift "Die Aktiengesellschaft" sowie Mitherausgeber und Mitautor führender Kommentare zum Kapitalmarktrecht in Gestalt des Wertpapierhandelsgesetzes, der Prospektgesetze WpPG und VermAnlG und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Nicht minder bekannt ist er als Mitherausgeber und Autor des Handbuchs des Kapitalanlagerechts. Darüber hinaus ist er durch seine Tätigkeit bei zahlreichen Vereinigungen und Organisationen hervorgetreten: Er war langjähriges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Mitglied des Kuratoriums der Bankrechtlichen Vereinigung und stellvertretendes Mitglied des Beirats (nach § 5 WpÜG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main.

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