Gleiss Lutz reicht für wpd Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz ein

04.10.2017

Am 29. September 2017 hat Gleiss Lutz für das Bremer Windenergieunternehmen wpd Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen zentrale Vorschriften des Windenergie-auf-See-Gesetzes erhoben.

Das 1996 gegründete Unternehmen ist als Entwickler und Betreiber von On- und Offshore-Windparks weltweit tätig. Das von wpd entwickelte Projekt Kaikas, ein Offshore-Windpark in der Nordsee, ist in besonderer Weise durch die Neuregelungen des am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetzes betroffen. Der Windpark wurde bereits 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, wird jedoch als einziges genehmigtes Projekt aufgrund des neuen Gesetzes von jeder zukünftigen Ausschreibung ausgeschlossen und hat daher keine Aussicht auf Realisierung mehr. Sämtliche Investitionen werden damit kompensationslos entwertet. Die Beschwerdeführerin rügt daher insbesondere eine verfassungswidrige Beeinträchtigung ihrer grundrechtlich durch Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit geschützten Rechtspositionen.

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Prof. Dr. Marcus Dannecker (Federführung, Partner, Stuttgart), Dr. Marc Ruttloff (Berlin), Dr. Yvonne Kerth (Stuttgart) und Lars Kindler (Berlin, alle Öffentliches Recht).

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