Gleiss Lutz: Seminar "Public Private Partnership" in der Britischen Botschaft in Berlin

09.06.2005

Gleiss Lutz

Es besteht Hoffnung, dass das "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für ÖPP" noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Diese ermutigende Botschaft konnte Dr. Michael Bürsch, MdB, Berichterstatter der Projektarbeitsgruppe "ÖPP-Beschleunigungsgesetz" der SPD-Bundestagsfraktion, den Teilnehmern eines PPP-Seminars übermitteln, das die deutsche Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz gemeinsam mit ihrer britischen Partnerkanzlei Herbert Smith in Kooperation mit der britischen Botschaft am 3.6. in deren Räumen in Berlin veranstaltete. Bürsch, der sich für den Gebrauch der deutschen Abkürzung "ÖPP" verwandte, um Aversionen gegen "Berater-Anglizismen" vor allem im kommunalen Bereich zu zerstreuen, erklärte, die SPD-Fraktion werde den Gesetzentwurf am 16.6. in die parlamentarische Beratung einbringen. Eine Einigung mit der Opposition hielt er nicht für ausgeschlossen, sei man sich doch in der Sache "zu mehr als 90%" einig. Die mehr als 160 Teilnehmer des Seminars - darunter zahlreiche Vertreter der öffentlichen Hand, aber auch von Banken und Investoren - nahmen diese Aussicht erfreut zur Kenntnis.

Bürsch nannte 5 Schwerpunktthemen, die der Gesetzentwurf behandelt:

 

 

- Bei der Nutzerfinanzierung insbesondere von Verkehrsinfrastrukturprojekten will man sich für eine stärkere Wahlfreiheit zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem Entgelt einsetzen. Auch ein privatrechtlich geregelter Tarif könne einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterstehen, eröffne aber mehr Flexibilität.

 

 

- Im Vergaberecht sollen das Eigenleistungsgebot relativiert, die Projektantenproblematik gelöst und der wettbewerbliche Dialog als Regelverfahren für PPP-Projekte festgeschrieben werden.

 

 

- Im Investmentgesetz will man offenen Immobilienfonds die Investition in Nießbrauchsrechte ermöglichen und eine Beimischung von Beteiligungen an Betreibergesellschaften erlauben.

 

 

 

- Das haushaltsrechtliche Veräußerungsverbot soll gelockert und beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die Risikobewertung verpflichtend eingeführt werden.

 

 

- Im Grund- und Grunderwerbsteuerrecht sollen Befreiungen für PPP-typische Fallgestaltungen eingeführt werden. Noch nicht gelöst ist die umsatzsteuerrechtliche

 

Benachteiligung von PPP-Projekten.

Im Anschluss an das Referat von Bürsch kamen Experten aus Großbritannien und Deutschland zu Wort. Zunächst berichtete Ian Worthington, Head of Trade and Investment Section of the British Embassy, über die Standardisierung von PPP-Vertragsmustern in Großbritannien. Es liegt auf der Hand, dass die Transaktionskosten erheblich geringer und kleinere Projektvolumina ermöglicht werden, wenn das Rad nicht in jedem Fall wieder neu erfunden werden muss. Mit Interesse registrierte das Auditorium, dass in Großbritannien das Finanzministerium Musterverträge zur Verfügung stellt und fortentwickelt.

"Financial Aspects" beleuchteten Phillip Hall von der Royal Bank of Scotland und Thomas Kind von der Landesbank Baden-Württemberg. Kind wies auf die zentrale Bedeutung der Risikoverteilung für Struktur und Kosten der Finanzierung hin. Während bisherige PPP-Projekte oft nichts anderes als eine klassische Kommunalfinanzierung gewesen seien, gehe der Trend nun stärker zur Projektfinanzierung. Welche im deutschen Markt noch gänzlich unbeachteten Möglichkeiten der Mobilisierung von equity capital und innovativer Finanzierungsformen es gibt, zeigte Hall anhand von Beispielen aus Großbritannien auf.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schilderten der Gleiss Lutz-Partner Prof. Dr. Michael Uechtritz aus deutscher und James Slessenger, Partner bei Herbert Smith, aus britischer Sicht. Uechtritz wies auf die - positiven und negativen - Erfahrungen mit Infrastrukturprojekten in Deutschland (A- und F-Modell) hin, aus denen für kommunale Hochbauprojekte wichtige Schlussfolgerungen zu ziehen seien. Eine wichtige Lehre sei, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projektes im Vorhinein realistisch ermittelt werden und die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen im Interesse des Projekterfolgs gestalten müsse. Slessenger hob hervor, dass man in Großbritannien mittlerweile auf eine lange Praxis im Bereich PPP zurückblicken könne. Die geschaffenen Strukturen hätten sich als krisenfest erwiesen.

Zum Schluss der lebhaften Diskussion stimmten alle Teilnehmer dem Resümee zu, das Herbert Smith-Partner Nicholas Tott zog: Es kommt jetzt darauf an, konkrete Projekte zu machen. Grundlagen und know how sind auch in Deutschland vorhanden.

Gleiss Lutz

 

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