Gleiss Lutz sichert Beihilfen für Lenzing
Gleiss Lutz
Gleiss Lutz hat vor dem Europäischen Gericht erster Instanz ein Beihilfepaket von über EUR 60 Mio. für die österreichische Lenzing AG gesichert (Rs. T-88/01). Gegenstand des Rechtsstreits war eine Genehmigungsentscheidung der Kommission aus dem Jahre 2000 über Beihilfen zugunsten der Lenzing-Gruppe, die von einem spanischen Konkurrenten angefochten worden war. Mit dem Urteil vom 14. April 2005 hat das Gericht die Konkurrentenklage abgewiesen.
Der Fall wurde betreut von Dr. Ulrich Soltész aus dem Brüsseler Büro von Gleiss Lutz.
Lenzing hatte bereits am 21.10.2004 einen Erfolg vor dem Gericht erster Instanz erzielt und die Aufhebung einer Beihilfeentscheidung zugunsten eines Wettbewerbers erreicht (Rs. T-36/99). Gleiss Lutz hatte Lenzing auch in diesem Verfahren vertreten.
Gleiss Lutz
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