Gleiss Lutz vertritt Siemens im Verfahren wegen Nichtigkeit von Jahresabschlüssen

19.04.2007

Gleiss Lutz

Direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 12. April 2007 hat das Landgericht München I die Klage eines Minderheitsaktionärs abgewiesen, der die Nichtigkeit von Jahresabschlüssen der Siemens Aktiengesellschaft geltend gemacht hatte. Der Aktionär hatte vorgetragen, die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 seien nichtig, weil Beträge auf sog. "schwarzen Konten" nicht richtig verbucht worden seien und in diesem Zusammenhang auch von einer zu niedrigen Steuerbelastung ausgegangen worden sei.

Übereinstimmend mit dem Vortrag der Siemens Aktiengesellschaft argumentierte die zuständige Kammer, dass, soweit überhaupt Fehler in den Bilanzen enthalten seien, diese jedenfalls im Verhältnis zur Bilanzsumme der Beklagten, zum Jahresüberschuss und zum bilanziellen Eigenkapital so unwesentlich gewesen seien, dass daraus nicht die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse folge. Davon könne nur ausgegangen werden, wenn der Jahresabschluss ein "Zerrbild" der wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens wiedergebe. Außerdem habe die Beklagte die bilanziellen Konsequenzen aus den Vorfällen bereits vor Klagerhebung gezogen. Bei allem käme es allein auf den Einzelabschluss der Siemens Aktiengesellschaft an; der Konzernabschluss könne nicht mit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage angegriffen werden.

Gleiss Lutz hat in diesem Verfahren die Siemens Aktiengesellschaft beraten. Tätig waren Dr. Bodo Riegger und Dr. Gabriele Roßkopf, beide aus dem Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz.

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