Göddecke Rechtsanwälte: Ein langer Weg für Anleger des Göttinger Finanzunternehmens Securenta AG

22.07.2008

Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde erkennt Anlegerrechte an - Anleger können noch Einfluss auf weiteren Verlauf der Ereignisse nehmen

Göddecke Rechtsanwälte

Gläubiger der bankrotten Securenta AG müssen sich auf ein langes Insolvenzverfahren einstellen. Darauf hat der neu eingesetzte Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde am Dienstag, 22. Juli 2008, bei der Gläubigerversammlung der Securenta im Rahmen seines Berichtes hingewiesen. Erfreulich für die vielen Anleger war, dass gleich zu Beginn der Versammlung klar gestellt wurde, dass sie nunmehr vollwertige Forderungsinhaber und nicht mehr Gläubiger zweiter Klasse seien. Hatte sie der inzwischen nicht mehr amtierende Insolvenzverwalter Peter Knöpfel sie nicht als zu 100-prozentige Berechtigte anerkannt, sieht die Lage jetzt besser aus. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger ihre Schadensersatzforderungen aus den eingegangenen Beteiligungen ordnungsgemäß angemeldet haben.

Die Gläubigerversammlung am Dienstagvormittag musste den Transfer aller restlichen Immobilien des einstmaligen Finanzunternehmens an die Corestate Gruppe (Schweiz/Luxemburg) nochmals aufnehmen, da der Vertrag wegen einiger Punkte neu mit dem Investor verhandelt werden musste. Die Gläubiger folgten dem Antrag des Insolvenzverwalters Rattunde, das Grundvermögen bestmöglich zu verkaufen und damit auch möglicherweise mehr Geld für die Gläubigergemeinschaft zu vereinnahmen. Nur durch diesen Grundstücksdeal wird zunächst so viel Geld in die Kassen gespült, damit das Verfahren weiter geführt werden kann und weitere Forderungen zu Gunsten der Securenta AG und damit zu Gunsten deren Gläubiger in Angriff genommen werden können.

Als ausgesprochen komplex erwies sich das Verhältnis zum Finanzamt Göttingen, das etwa Euro 105 Millionen Euro geltend macht; im Gegenzug fordert die insolvente Securenta AG im zweistelligen Millionenbereich liegende Beträge von der Finanzbehörde. Möglicherweise sind die Karten dafür gut verteilt, denn für das Pleiteunternehmen gibt es inzwischen einen Zwischenbescheid vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser muss nun vom Gericht in Hannover beachtet werden. Bis es allerdings eine endgültige Entscheidung von den Finanzgerichten gibt, werden noch Jahre vergehen.

"Erfreulich ist, dass die Rechte der Anleger endlich Gehör finden. Erstaunlich ist allerdings, dass nur ein Bruchteil der Beteiligten ihre Forderungen angemeldet haben," meint Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Siegburg, der etwa 200 Anleger vertritt. "Anleger können außerdem davon profitieren, dass der Insolvenzverwalter seit langem fällige steuerliche Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden abgeben wird", so Rechtsanwalt Markolf Schmidt aus Göttingen.

Ein Wermutstropfen ist allerdings zu verzeichnen, weil am Dienstag einige Gläubiger nicht über einen Gläubigerausschuss abstimmen wollten. So muss dieser Punkt in einem weiteren Treffen der Gläubiger behandelt werden. "Da es um viel Geld geht, muss sicher gestellt werden, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Anleger haben die Chance in einem solchen Kontroll- und Beratungsgremium kompetent vertreten zu sein", fordert Göddecke. Für Anleger besteht die Möglichkeit noch Einfluss auf das Schicksal in dem Insolvenzverfahren zu nehmen, wenn sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz bis zum 30. September 2008 anmelden.

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