Göddecke Rechtsanwälte: Falk-Zinsfonds - Prospektverantwortlicher und Mittelverwendungskontrolleur müssen erstmals Schadenersatz an Anleger bezahlen
Göddecke Rechtsanwälte
Siegburg, 30.10.2007. Gerichtsentscheid mit Signalwirkung: Im Zusammenhang mit der Pleite des Falk-Immobilienfonds hat das Oberlandesgericht (OLG) München erstmals zwei Anlegern des Falk-Zinsfonds Schadensersatz zugesprochen. Wegen eines Prospektfehlers wurden der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR und der Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds verurteilt (Az. 21 U 2687/07).
Die Anwälte der Kanzleien Göddecke, Siegburg, und Mattil &Kollegen, München, hatten im Namen der Anleger vor Gericht geltend gemacht, dass Behauptungen im Prospekt hinsichtlich eines Sonderkontos, über das die Mittel des Fonds zur Projektfinanzierung innerhalb der Falk-Gruppe liefen, fehlerhaft seien. Denn laut Prospekt hätten über dieses Konto der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft und der als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzte Wirtschaftsprüfer nur gemeinsam verfügen können. Pikant: Der Mittelverwendungskontrolleur hatte aber mehr als eineinhalb Jahre noch nicht einmal Vollmacht auf dem Konto und war damit lange Zeit gar nicht unterschriftsberechtigt. Die für die Kontrolle entscheidende „UND-Konstruktion“ (Verfügung nur mit Unterschrift der Geschäftsführung und der Gegenzeichnung durch den Mittelverwendungskontrolleur) war damit also nicht gegeben. Die Vertragsstruktur war zudem durch gegenseitig erteilte Vollmachten der Initiatoren unterlaufen worden. Damit konnten jeweils Einzelne über die Mittel der Anleger verfügen. „Im Prospekt wurde den Anlegern eine besondere Sicherheit suggeriert, die es im Wahrheit aber so nicht gab“, so Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke.
Die Vertreter der Verteidigung mussten zusehen, wie ihre Argumentation vor dem Gericht einknickte: Um zu untermauern, dass die Praxis der Abwicklung
doch wenigstens im Wesentlichen den Vorgaben des Prospektes entsprochen habe, sollten Bankmitarbeiter die gemeinsame Verfügungspraxis bestätigen. Doch bei der Befragung der Banker bestätigten diese eben nicht die Argumentation der Initiatoren, sondern vielmehr der Anleger. Die Richter des Oberlandesgerichtes München sahen auch aufgrund dieser Tatsache der Beweisführung eine berechtigte Forderung der Anleger auf Schadensersatz. Medard Fuchsgruber, Sprecher der Aktionsgemeinschaft Falk-Anleger, ist überzeugt, dass viele Anleger erst jetzt erkennen, dass man sie mit dem Zinsfonds hinters Licht geführt hat: „Wenn die 3.000 Anleger gewusst hätten, dass die Mittelverwendungskontrolle nur auf dem Papier stattfand, so hätten sie bestimmt nicht ihr Geld dem Zinsfonds anvertraut.“
Am Falk-Zinsfonds hat ein Gesamtvolumen von rund 58 Millionen Euro bei den Anlegern akquiriert. Der Zinsfonds wurde im März 2003 aufgelegt und bis November 2004 platziert. Nach dem Zusammenbruch der Falk-Gruppe ist auch der Zinsfonds in Auflösung, da dessen Geschäftszweck die Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk-Gruppe war.
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