Göddecke Rechtsanwälte: Terminverschiebung im Securenta-Insolvenzverfahren

09.05.2008

Göddecke Rechtsanwälte

Siegburg, 07. Mai 2008. Auf heutige telefonische Nachfrage bestätigte der Sprecher des Insolvenzgerichts Göttingen gegenüber der Kanzlei Göddecke, dass der zweite Termin der Gläubigerversammlung am 13. Mai 2008 nicht stattfinden soll – erst am 07. Oktober 2008 soll es weiter gehen.

Zwar liege ein Beschluss, den Termin zur Fortführung der Ende März abgehaltenen Gläubigerversammlung zu verlegen, noch nicht vor, jedoch wurde der Kanzlei Göddecke mündlich erklärt, dass der Termin am 13. Mai 2008 nicht stattfinden werde. Auf Nachfrage wurde zur Begründung ausgeführt, dass die Verschiebung wegen eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrag gegen Schmerbach sei. Der neue Termin wird am 07.10.2008 um 10.00 Uhr erfolgen, nachdem der Anmeldezeitraum für das Anmelden von Forderungen am 30. September 2008 abgelaufen sei.

Nachdem der Antrag auf Befangenheit in der ersten Gläubigerversammlung am 25. März 2008 gestellt worden ist, erscheint es nach Ansicht von Anlegeranwalt Hartmut Göddecke, Siegburg, ungewöhnlich, dass innerhalb von über fünf Wochen noch immer keine Entscheidung vorliegt; angeblich sollen noch Stellungnahmen ausstehen, heißt es auf Nachfrage. Göddecke kritisiert weiterhin die Art und Weise, wie mit Gläubigern umgegangen wird: „Warum wird die die Vertagung erst wenige Werktage vor dem Termin der zweiten Gläubigerversammlung beschlossen, obwohl die Lage schon seit langem bekannt ist?

Die Kanzlei Göddecke hat sich auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen in allen Bereichen des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisiert und blickt auf eine über zwölfjährige erfolgreiche Arbeit zurück. Sie betreut unter anderem Fälle des gesamten Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts, des weißen und grauen Kapitalanlagemarktes sowie Fragen zur Vermögensverwaltung einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen dazugehöriger Rechtsgebiete.

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