Göddecke Rechtsanwälte: Verklagt Falk Zinsfonds GbR ehemalige Anleger?

21.04.2006

Göddecke Rechtsanwälte

Siegburg, 21. April 2006. Ehemalige Anleger der Falk Zinsfonds GbR müssen befürchten, die ihnen nach ihrer Kündigung ausgezahlte Anlagesumme zum größten Teil an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen. Nutznießer wären die Anleger, die noch an der Falk Zinsfonds GbR beteiligt sind. Denn durch eine Rückzahlung würde das vorhandene Fondsvolumen um nahezu 10 Prozent vergrößert. Nach fristgerechter Kündigung zum 30. September 2004 zahlte die Falk Zinsfonds GbR diesen Anlegern die volle Anlagesumme zurück. Nach Auffassung des Rechtsbeistands der Falk Zinsfonds GbR, Rechtsanwalt Dr. Horst Schiessl hätte ihnen jedoch nur ein Abfindungsguthaben in Höhe des Verkehrswertes des Anteils – Alles in Allem wohl nicht mehr als 20 Prozent – ausgezahlt werden dürfen. Dies gehe aus der eindeutigen Regelung des Gesellschaftsvertrages hervor und mehrere Richter hätten diese Auffassung inzwischen auch bestätigt.

Nach der Kanzlei Göddecke vorliegenden Informationen wurden diesen Anlegern rund eine Millionen Euro ausbezahlt. Laut des Gesellschaftsvertrags hätte ihnen dagegen nur ein Abfindungsgutachten von gut 200.000 Euro zugestanden. Den Schaden, der sich auf etwa 800.000 Euro beläuft, haben die noch in der Falk Zinsfonds GbR verbliebenen Anleger zu tragen. Denn durch die unberechtigten Auszahlungen sind der Gesellschaft zu Unrecht Vermögenswerte entzogen worden. In Relation gesehen sind 800.000 Euro mehr Geld, als die Falk Zinsfonds GbR nach derzeitigen Planungen vom Falk Fonds 77 zurückerhalten wird. Rechtsanwalt Dr. Roland Fritzen aus der Kanzlei Göddecke erklärt: “Nun ist der Rechtsbestand der Falk Zinsfonds GbR gezwungen, zu überprüfen, ob er diese Summe bei den ehemaligen Zinsfonds Anlegern einfordert. Sollten diese einer möglichen Aufforderung nicht nachkommen, droht ihnen im schlimmsten Fall eine gerichtliche Inanspruchnahme. Unternimmt die Falk Zinsfonds GbR dagegen keine Schritte in dieser Richtung, blieben die noch im Zinsfonds verbliebenen Anlegern auf dem Schaden sitzen. Wenn sie dies nicht hinnehmen wollten, wären sie gezwungen, selbst rechtliche Schritte einzuleiten.”

Die weitere Entwicklung wird von der Kanzlei Göddecke, die in dieser Sache mit der Aktionsgemeinschaft Falk Fonds Geschädigter, Ottweiler, zusammenarbeitet, kritisch beobachtet, um auf zukünftige Entwicklungen angemessen zu reagieren. Insgesamt vertritt die Siegburger Kanzlei mehr als 150 Mandanten mit einem Anlagevermögen in Höhe von über vier Millionen Euro.

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