GÖRG berät die Sparkasse KölnBonn bei Darlehensvergaben an den 1. FC Köln

28.04.2021

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat unter Federführung von Dr. Yorick Ruland die Sparkasse KölnBonn bei der Vergabe eines Darlehens in Höhe von 20 Millionen Euro an den 1. FC Köln beraten.

Als Sicherheit für das über sechs Jahre laufende Darlehen dient unter anderem eine Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie hatte der 1. FC Köln in den Saisons 2019/20 und 2020/21 Einnahmeausfälle von nahezu 65 Millionen Euro erlitten. Da die kommende Zeit weiterhin nicht verlässlich planbar ist, hat der Verein einen Darlehensvertrag mit seiner Hausbank Sparkasse KölnBonn abgeschlossen. Das Darlehen wird unter anderem durch ein Landesbürgschaftsprogramm abgesichert, mit dem das Land NRW die Finanzierung von Unternehmen fördert.

 

Um die Probleme zu schultern, hat der Traditionsverein zudem mit seinen Hausbanken einen Club-Deal über rd. 32 Millionen Euro vereinbart. Auch in diesem Zusammenhang bzw. bei der Erstellung des zugehörigen Sicherheitenpoolvertrags wurde die Sparkasse KölnBonn von GÖRG-Partner Dr. Yorick Ruland und seinem Team begleitet.

 

Berater Sparkasse KölnBonn

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Dr. Yorick Ruland, Partner, Bankrecht und Finanzierung, Köln

Dr. Sven Erdmann, Counsel, Bankrecht und Finanzierung, Köln

Rachel Ristucci, Junior Associate, Bankrecht und Finanzierung, Köln

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