GÖRG für Arzneimittelaufsicht des Landes Brandenburg gegen Lunapharm im Eilverfahren erfolgreich

17.12.2018

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Beschluss vom 13. Dezember 2018 den Eilrechtsschutzantrag der Lunapharm Deutschland GmbH abgelehnt. Mit dem Eilantrag hatte sich das Unternehmen gegen das Ruhen seiner Großhandels- und Herstellungserlaubnis gewandt, das durch das brandenburgische Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angeordnet worden war. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat nunmehr die behördliche Maßnahme als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig angesehen. Die Lunapharm Deutschland GmbH biete nicht die Gewähr dafür, dass die für einen ordnungsgemäßen Betrieb geltenden Regelungen eingehalten würden. Das folge aus dem schwerwiegenden Verstoß gegen Dokumentationspflichten, der unzulässigen Unterhaltung von Handelsbeziehungen mit einer griechischen Apotheke sowie gewichtigen Anhaltspunkten zu einem rechtswidrigen Parallelvertrieb italienischer Arzneimittel und zu einem Bezug gefälschter Arzneimittel im Zusammenhang mit einem zypriotischen Pharmaunternehmen.

Über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen Lunapharm ist bundesweit ausführlich berichtet worden. Mit der vorliegenden Entscheidung hat sich erstmals ein Verwaltungsgericht inhaltlich zu den Vorwürfen geäußert. Die Entscheidung ist deshalb von großer Bedeutung für die rechtliche Beurteilung der Tätigkeiten des Unternehmens.

GÖRG vertritt und berät seit August 2018 das LAVG in diesem sowie weiteren Verfahren. Mit langjähriger Expertise zu vielgestaltigen regulatorischen Fragestellungen berät GÖRG Mandanten im Bereich Healthcare sowie im gesamten Öffentlichen Wirtschaftsrecht und nimmt deren Interessen auch vor Gericht wahr.

VG Potsdam, Beschluss vom 13. Dezember 2018 – VG 6 L 762/18

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