GÖRG: Hartwig Albers zum vorläufigen Insolvenzverwalter der IFC ernannt

10.02.2017

Die IFC – International Food Cooperation Germany GmbH hat am 31. Januar Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Großhandelsunternehmen mit Sitz in Berlin entwickelt und vertreibt hochwertige Kindersüßwaren unter der Markenlizenz verschiedener international führender Film- und Spielwarenhersteller.

IFC ist europaweit tätig und gehört in Deutschland zu den Marktführern für lizenzierte Süßwaren. Das 2007 gegründete und europaweit tätige Großhandelsunternehmen erwirtschaftete 2015 mit rund 50 Mitarbeitern einen Umsatz von 32,5 Mio. Euro und muss nun auf die Kündigung von Krediten wegen des Wegfalls eines der Hauptlizenzgeber reagieren. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde GÖRG-Partner Hartwig Albers bestellt. Albers hat bereits zahlreiche Insolvenzen in der Bundeshauptstadt begleitet und verfügt über weitreichende Restrukturierungserfahrung.

Einer der Hauptlizenzgeber von IFC, ein US-amerikanisches Film- und Spielwarenunternehmen, hatte entschieden, keine neuen Markenlizenzen für Süßwaren zu gewähren. Der mit IFC geschlossene Lizenzvertrag wurde daher nicht verlängert. Trotz weiterer namhafter Lizenzgeber wurden deshalb laufende Kredite der IFC zur Unternehmens- und Produktionsvorfinanzierung gekündigt. Das Unternehmen reagierte darauf mit dem Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Im Rahmen eines strukturierten Insolvenzprozesses soll das Unternehmen nun saniert werden.

Albers wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Unternehmen einen Sanierungsplan erarbeiten. „Unser Ziel ist es, das Unternehmen und die gut 50 Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Albers. „IFC hat eine starke Marktstellung und verfügt auch nach Wegfall des einen Lizenzgebers über ein sehr attraktives Produktportfolio. Deshalb sehen wir hier gute Chancen für eine erfolgreiche Sanierung.“ Der Geschäftsbetrieb der IFC läuft indes ohne Einschränkungen weiter.

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