GÖRG unterzeichnet „Charta der Vielfalt“

27.05.2019

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat die „Charta der Vielfalt“ – eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen – unterschrieben. Kern der Initiative ist die Förderung und Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ verpflichtet sich GÖRG zu einer Sozietätskultur, die auf Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt gründet. Dr. Michael Dolfen aus dem Kanzleimanagement kommentiert: „Die Unterschiedlichkeit der Talente und Potenziale unserer Kolleginnen und Kollegen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere Arbeit. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ setzen wir ein internes, aber auch externes Zeichen. Es ist selbstverständlich und sollte Teil unserer eigenen Kultur sein, allen Menschen vorurteilsfrei und respektvoll zu begegnen."

Die „Charta der Vielfalt" wurde Ende 2006 von der BP Europa SE (ehemals Deutsche BP), der Deutschen Bank, der Deutschen Telekom und Daimler ins Leben gerufen. Mehr als 1.750 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben die „Charta der Vielfalt“ bereits unterzeichnet. Kontinuierlich wächst die Zahl der neuen Unterzeichner. Der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e. V. ist seit 2010 Träger der Initiative und nahm 2011 unter der Schirmherrschaft von Dr. Angela Merkel seine Geschäfte auf.

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