Graf von Westphalen: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der TRIPLAN AG abgewiesen

31.10.2008

Graf von Westphalen

22. Oktober 2008

Die Beschlüsse, welche auf der Hauptversammlung der börsennotierten TRIPLAN AG am 05.06.2008 gefasst wurden, sind wirksam. Dies verkündete das Landgericht Frankfurt am Main am 28.10.2008 und wies damit die Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen von Aktionären der Gesellschaft ab.

Inhaltlich ging es in erster Linie um die Frage, ob eine Aktiengesellschaft die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch kollektive Stimmrechtsvertreter wie Banken von dem Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht abhängig machen darf. Das LG Frankfurt hatte diese Frage in einem Urteil gegen die Leica AG für den Fall verneint, dass die Satzung der Gesellschaft keine entsprechende Regelung enthält. Anders als bei Leica wies die Satzung der TRIPLAN AG aber eine Regelung auf, welche die Ausübung des Stimmrechts durch Vertreter von dem Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht abhängig macht. Das LG Frankfurt stellte in dem Urteil gegen die TRIPLAN AG klar, dass die Ge-sellschaft im Falle einer solchen Satzungsregelung eine schriftliche Vollmacht auch von kollektiven Stimmrechtsvertretern verlangen darf, so dass ein entsprechender Hinweis in der Einladung zur Hauptversammlung rechtsmäßig ist.

Dr. Frank Süß berät die TRIPLAN AG ständig in allen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.

Vertreter TRIPLAN AG

Graf von Westphalen: Dr. Frank Süß (Verfahrensführung); Associate: Dr. Oliver Panetta

Landgericht Frankfurt a.M., 5. Kammer für Handelssachen

Dr. Martin Müller (Vorsitzender Richter)

Kontakt:

Dr. Frank Süß, Tel.: +49 (0)69 8008519-0

E-Mail: frank.suess@grafvonwestphalen.com

Annegret König, Business Development & Kommunikation,

Tel.: +49 (0) 40 35922-205 oder +49 (0) 160 7033250

E-Mail: annegret.koenig@grafvonwestphalen.com

 

 

Hintergrund:

Graf von Westphalen ist mit über 150 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern deutschlandweit mit Büros in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Köln und München sowie international in Alicante, Brüssel, Shanghai und Wien präsent. Als eine der großen unabhängigen wirtschaftsberatenden Kanzleien in Deutschland betreut Graf von Westphalen nati-onale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.grafvonwestphalen.com.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell