Gründungsberater haften für mangelhafte Leistung

06.04.2020

Klaus Nieding: „Gescheiterte Unternehmer sollten prüfen lassen, ob sie den Gründungsberater hinsichtlich eines aufgenommenen Existenzgründungsdarlehens in die Haftung nehmen können.“

Frankfurt, 02. April 2020 – Wer sein eigenes Unternehmen gründet, geht in der Regel ein hohes finanzielles Risiko ein. Kein Wunder, dass viele potenzielle Gründerinnen und Gründer vor der Entscheidung einen spezialisierten Berater hinzuziehen. „Leider gibt es in diesem Berufsfeld durchaus schwarze Schafe, die dann etwa Gutachten erstellen, die das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen – gegen hohe Gebühren versteht sich. Oft wird den Gründungswilligen dabei nur gesagt, was sie hören wollen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth RechtsanwaltsAG. Wird auf Basis einer derart mangelhaften Beratung ein Existenzgründungsdarlehen aufgenommen, bleibt vom Traum der Selbstständigkeit am Ende oft nur Schulden. „Das Darlehen muss auch dann bedient werden, wenn die Selbstständigkeit scheitert“, warnt Niedings Kollege Andreas M. Lang. In solchen Fällen gebe es aber durchaus die Möglichkeit, den Gründungsberater für die Tilgung des Kredits in Haftung zu nehmen. „Das zeigen eine ganze Reihe gerichtlicher Entscheidungen“, so Lang.

Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) definierte die Pflichten des Existenzgründungsberaters in Form einer Negativabgrenzung dahingehend, dass die Verpflichtung besteht, den Vertragspartner über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären und für das konkret geplante Unternehmen eine umfassende Kalkulation zu erstellen (Urteil vom 18.08.2016). Ähnliche Urteile gab es auch schon in Frankfurt (OLG-Urteil vom 03.06.2016) oder in Düsseldorf (OLG-Urteil vom 25.10.2013). Das OLG Celle wiederum hat in einem Urteil ein von einer Unternehmensberatung vorgelegtes Sanierungsgutachten für nahezu wertlos erachtet, weil darin etliche notwendige Inhalte einer Betriebsanalyse fehlten, so die Analyse der konkreten Markt- und Wettbewerbsposition, ein Stärke- Schwäche-Profil mit spezifischen Kennzahlen sowie wesentliche Aspekte des Marketings.

„Vor diesem Hintergrund sollten gescheiterte Unternehmer nicht einfach ihre Situation hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob Ansatzpunkte bestehen, den Existenzgründungsberater hinsichtlich des aufgenommenen Existenzgründungsdarlehen in Anspruch zu nehmen“, sagt Nieding. In nicht wenigen Fällen bestehe dann die Chance für den Unternehmer auf einen zweiten Anlauf.

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