GSK Mandanten-Workshop zu Sanktionen und dem Finanzsektor voller guter Diskussionen

20.02.2015

Am Freitag, den 13. Februar 2015, veranstaltete die Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen in Frankfurt am Main einen halbtägigen englischsprachigen Mandanten-Workshop zum Thema „Sanctions and the Financial Sector“. Die fachlich versierten Teilnehmer, überwiegend Leiter von Rechts-, Compliance- und Geldwäscheabteilungen namhafter nationaler und internationaler Banken und Finanzdienstleistern, nutzten eifrig die Gelegenheit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch mit den vier Referenten und untereinander.

Der Frankfurter GSK-Partner und Finanzaufsichtsrechtler Peter Scherer begrüßte die Teilnehmer und führte mit seinem Referat „UN, US or EU sanctions – what a difference does it make?“ in das Thema des Tages ein. Er erläuterte die Rechtsgrundlagen, Verfahren und Wirkungen von Sanktionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika. Zugleich ging er auf mögliche (und z.T. nicht mögliche) Rechtsschutzmaßnahmen gegen Sanktionen und gegen Bestrafungen wegen Sanktionsverstößen sowie die Auswirkungen von Sanktionen auf die zivilrechtliche Wirksamkeit von Verträgen ein.

Dr. Justus Jansen, Partner im Hamburger Büro von GSK und Spezialist für Dispute Resolution, Schiedsverfahren und Prozessführung, erläuterte sodann insgesamt zehn Beispiele interessanter und alle ganz unterschiedlicher Fälle aus seiner deutschen Praxis der letzten Jahre, bei denen es um Sanktionen, deren Umgehung und rechtliche Maßnahmen gegen Sanktionen bzw. gegen Strafen wegen Sanktionsverstößen ging.

Spannende Erfahrungen mit solchen Themen im Vereinigten Königreich steuerte anschließend Sam Robinson bei, Anwalt bei Nabarro in London, einer der Broadlaw Group-Partnerkanzleien von GSK. Er ging dabei auf die Grundlagen, Methodik und Orientierungshilfen durch Aufsichtsbehörde (FCA), Finanzministerium (HMT) und „Joint Money Laundering Steering Group“ ebenso ein wie auf mögliche Compliance-Maßnahmen zur Problemvermeidung und die Strafen, wenn diese versagen.

Schließlich erläuterte der Frankfurter GSK-Compliance-Experte Dr. Harald Feiler im Rahmen seines Referats „Sanctions and Compliance“ Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Strafrahmen, die Folgen von Vorsatz und Fahrlässigkeit und anderer Details von sanktionsbedingten nationalen straf-, ordnungswidrigkeits- und verwaltungsrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen. Insbesondere ging er auch auf die Lehren und Folgen für die Compliance- und Geldwäscheorganisation bei betroffenen Instituten und Unternehmen ein.

Schon während der Referate, aber auch in der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung nutzten alle Teilnehmer dieses Mandanten-Workshops die Gelegenheit, die verschiedenen Aspekte des Themas Sanktionen für den Finanzsektor sowohl mit den Referenten wie auch untereinander zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.

Sollten Sie Interesse an den Vortragsunterlagen und/oder einem Gespräch über die Veranstaltung und deren Themen haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit an. Als erster Kontakt freut sich unser Partner Peter Scherer über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme.

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