Gündel & Katzorke: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

27.02.2009

Gündel & Katzorke

Am 18. Februar hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

verabschiedet. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen für

Wertpapiergeschäfte sowie eine ausführlichere Beratungs- und Dokumentationspflicht für

Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor. Er enthält zudem eine Neuordnung der Rechtsverhältnisse bei

Schuldnerverschreibungen.

Abschaffung der kurzen Verjährungsfrist

Die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers brachte für eine ganze Reihe von Anlegern unerwartet hohe

Verluste. Riskante Wertpapiere waren ihnen als sichere Anlagen verkauft worden. Viele dieser Anleger können ihre

berechtigten Schadensersatzansprüche gerichtlich nicht durchsetzen, weil bei Wertpapiergeschäften eine verkürzte

Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Vertragsabschluss gilt.

Geplant ist nun, diese Sonderverjährungsfrist abzuschaffen: Schadensersatzansprüche sollen künftig drei Jahre nach

Bekanntwerden des Schadens und nicht nach Abschluss des Vertrages geltend gemacht werden können. Die

maximale Verjährungsfrist wird dann regelmäßig 10 Jahre ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs betragen.

Dokumentationspflicht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Um zu verhindern, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen sich stärker nach der Höhe ihrer Provisionen richten,

als nach den Wünschen ihrer Kunden, wird eine Beratungs- und Dokumentationspflicht eingeführt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

müssen ihre Kunden nicht nur angemessen beraten, sondern über diese Beratung auch Protokoll

führen. Protokolliert werden sollen die Angaben und Wünsche des Kunden sowie das empfohlene Produkt. Die

Empfehlung muss begründet werden. Das Protokoll wird dem Anleger ausgehändigt und kann vor Gericht als Beweismittel

dienen. Geht daraus eine Falschberatung hervor, so können Anleger entsprechend Schadensersatzansprüche

geltend machen. Fehlen in dem Protokoll die nötigen Angaben oder Begründungen, so muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen

nachweisen, dass die Beratung korrekt durchgeführt wurde.

Das Ministerium schätzt die Belastung durch die Neuregelungen für die Wirtschaft auf 50 Millionen Euro – der Deutsche

Sparkassen- und Giroverband DSGV dagegen sieht allein auf die Sparkassen Belastungen „mindestens 100 bis

200 Millionen Euro pro Jahr“ zukommen.

„Beratungsprotokolle sind in der Praxis heute bereits weit verbreitet“, so Björn Katzorke. Der Rechtsanwalt aus der auf

Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei GK-law.de, die eine Vielzahl von Finanzdienstleistern vertritt, meint: „Dass

der Gesetzgeber nun einen verbindlichen Standard über Inhalt und Umfang der Protokolle schafft, ist zu begrüßen.“

Modernisierung des Schuldverschreibungsgesetzes

Der Regierungsentwurf enthält auch eine mittlerweile überfällige Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes –

das bisherige Gesetz stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1899 und ist nicht mehr zeitgemäß.

Um das Schuldverschreibungsrecht den Bedürfnissen der internationalen Märkte anzupassen, stellt die Neufassung

klar, dass Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen international übliche Klauseln enthalten dürfen. Das Ministerium

ist den Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins gefolgt und hat keine zwingenden Regelungen erlassen.

Dies hätte der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts geschadet.

Neben weiteren Anpassungen zeigt der Gesetzesentwurf auch in der Erneuerung des Schuldverschreibungsrechts

eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise: Ein Transparenzgebot soll sicherstellen, dass die versprochenen Leistungen

sofort erkennbar sind. Häufig waren Anleger bisher von der Konzeption der komplexen Wertpapiere überfordert.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament

beschlossen werden, heißt es aus dem Justizministerium.

Die Pressemitteilung darf honorarfrei abgedruckt werden. Ein Belegexemplar wird erbeten.

Pressekontakt:

Gündel & Katzorke

Rechtsanwalts GmbH

Theaterplatz 9

D-37073 Göttingen

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Björn Katzorke

Tel.: 0551 / 4 43 43

Fax: 0551 / 4 43 30

b.katzorke@gk-law.de

www.gk-law.de

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