GvW berät Welthungerhilfe zum Lieferkettengesetz

30.01.2023

Welche Bedeutung hat der Food Security Standard (FSS) der Welthungerhilfe im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)? Mit diesem Thema haben sich die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen im Auftrag der Welthungerhilfe beschäftigt und nicht nur ein umfassendes Rechtsgutachten erstellt, sondern auch zwei Webinare zum Thema angeboten.

Mit Hilfe des FSS-Zertifikats können Unternehmen, Nachhaltigkeitsstandards und Konsumierende prüfen, ob am Anfang der Lieferkette das Menschenrecht auf Nahrung gewährleistet wurde. So leistet es einen wesentlichen Beitrag dafür, dass Menschen in ernährungsunsicheren Ländern genug zu essen haben.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des LkSG stellte sich die Frage, inwieweit der FSS verlässlich Auskunft über die Abdeckung der menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten nach dem neuen Gesetz gibt. Dr. Lothar Harings und Max Jürgens (beide Hamburg) haben dies in ihrem Gutachten geklärt und Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der „FSS-Toolbox“ ausgesprochen. Im Ergebnis bietet eine FSS-Zertifizierung ein hohes Maß an Sicherheit, dass ein zertifiziertes Unternehmen alle geschützten Rechtspositionen nach dem LkSG einhält. Gerade wegen ihres umfangreichen Audit-Verfahrens erfüllt eine FSS-Zertifizierung die Voraussetzungen einer Präventionsmaßnahme nach dem neuen Gesetz. Über die „FSS-Toolbox“ können Unternehmen weitere Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen.

Das FSS-Projekt wird von der Welthungerhilfe in Zusammenarbeit mit meo carbon solutions betreut. Gefördert wird das Projekt vom Bundeslandwirtschaftsministerium und der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e.V.. Die Welthungerhilfe hatte GvW nach einer Ausschreibung das Mandat erteilt. Konzerne, mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand vertrauen schon länger auf die Expertise des Teams von Dr. Lothar Harings im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Neben dem kostenlosen ESG-Check zu einer ersten Einschätzung der Lieferkettenrisiken (mehr) hat die Kanzlei u.a. ihre Mandantin osapiens bei der Entwicklung der Software „Supplier OS“ für ein ganzheitliches Lieferkettenmanagement unterstützt (mehr).

Während das deutsche Lieferkettengesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist die EU-Lieferkettenrichtlinie noch nicht verabschiedet. Der Vorschlag der EU-Kommission geht für einen besseren Schutz der Menschen- und Kinderrechte über die deutschen Vorschriften hinaus. Mit einer Verabschiedung der Richtlinie wird 2024 gerechnet.

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