GvW erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht – Keine Veröffentlichung von Hygiene-Verstössen nach über 14 Monaten
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.07.2025 (1 BvR 1949/24) einer Verfassungsbeschwerde eines Lebensmittelunternehmens stattgegeben. Damit hob es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen auf, der der Behörde erlaubt hatte, Ergebnisse einer Lebensmittelkontrolle im Internet zu veröffentlichen.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe stellten klar: Informationen nach § 40 Abs. 1a LFGB müssen „unverzüglich“ erfolgen. Dauert ein gerichtliches Eilverfahren – wie hier allein in der Beschwerdeinstanz über 14 Monate – ohne dass die Verzögerung dem Unternehmen zuzurechnen ist oder sachliche Gründe vorliegen, verletzt eine Veröffentlichung die Grundrechte des betroffenen Unternehmens.
Das Urteil stärkt die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Veröffentlichungen auf dem sogenannten Hygienepranger sind nur dann zulässig, wenn sie zeitnah erfolgen und die Verzögerung sachlich gerechtfertigt ist.
Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Lebensmittelwirtschaft insgesamt. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen im Internet kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – von Umsatzeinbußen bis hin zu dauerhaften Reputationsschäden. Durch die nun getroffene verfassungsgerichtliche Klarstellung erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit und können sich wirksam gegen verspätete Veröffentlichungen zur Wehr setzen.
Das Gericht betonte zugleich, dass eine zeitgerechte Information der Öffentlichkeit weiterhin zulässig und geboten bleibt. Maßgeblich ist aber eine wertende Gesamtbetrachtung im Einzelfall, ob die Veröffentlichung noch unverzüglich erfolgt.
GvW Graf von Westphalen hat das Unternehmen in Karlsruhe vertreten. Für GvW waren Dr. Markus Kraus, Maître en Droit, Partner am Standort München, sowie Johanna Schmitt, LL.M., Associate im Öffentlichen Recht und Lebensmittelrecht, tätig.
Hintergrund
GvW ist eine Partnerschaft 250 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und ausländischen Büros/Repräsentanzen in Shanghai, Ho Chi Minh Stadt, Istanbul und Brüssel gehört die Sozietät zu den größten unabhängigen Kanzleien in Deutschland. Mehr Informationen finden Sie unter www.gvw.com.
Dr. Markus Kraus, Maître en Droit (Univ. Bordeaux) ist als Rechtsanwalt und Partner bei GvW Graf von Westphalen am Standort München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt erstreckt sich auf sämtliche Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung (einschließlich des Qualitäts- und Krisenmanagements) von Lebens- und Futtermitteln sowie mit dem Tierschutzrecht auftreten.
Johanna Schmitt, LL.M. ist als Associate bei GvW Graf von Westphalen am Standort München im Bereich des Öffentlichen Rechts und des Lebensmittelrechts tätig.