GvW Graf von Westphalen erhebt im Namen der Bundesstadt Bonn Schadensersatzklagen gegen ehemalige Bedienstete der Stadt

03.07.2018

02.07.2018

Die Bundesstadt Bonn hat GvW Graf von Westphalen beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Bedienstete der Stadt im Klagewege geltend zu machen. Die Ansprüche stehen im Zusammenhang mit dem Bau des World Conference Center Bonn (WCCB), einem Kongresszentrum, welches sich u. a. im Jahr 2017 als Tagungsort für die UN-Weltklimakonferenz einen internationalen Namen gemacht hat. Die Geschichte des WCCB ist allerdings geprägt von einem Bauskandal, der zu erheblichen Kosten auf Seiten der Stadt geführt hat. Ursprünglich sollte das WCCB durch einen privaten Inverstor errichtet und betrieben werden. Der ausgewählte Investor verfügte jedoch nicht über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit und wurde insolvent. In der Folge musste die Stadt Bonn, die sich für den Insolvenzfall zur Übernahme der Darlehenslasten des Investors verpflichtet hatte, hohe Millionenbeträge an die projektfinanzierende Bank entrichten und das Bauprojekt in Eigenregie zu Ende führen. Das Konferenzzentrum wird bis heute von der Stadt Bonn betrieben.

Nachdem eine Schadensersatzklage der Stadt gegen den früheren Investor kürzlich vom Landgericht Bonn abgewiesen worden ist, hat GvW zunächst geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Bedienstete sowie Berater der Stadt Bonn bestehen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Prüfung hat der Rat der Stadt Bonn GvW in seiner Sitzung vom 28. Juni 2018 damit beauftragt, Klagen gegen fünf (ehemalige) Bedienstete zu erheben. Am letzten Freitag sind Klagen bei den insoweit zuständigen Verwaltungs- und Arbeitsgerichten eingereicht worden.

GvW Graf von Westphalen berät und vertritt die Bundesstadt Bonn durch ein multidisziplinäres Team des Hamburger Standorts unter der Leitung des Partners Prof. Dr. Christian Winterhoff (öffentliches Recht). Dem Team gehören außer Prof. Winterhoff die Rechtsanwälte Dr. Michael Kleiber und Dr. Jan Felix Sturm (beide öffentliches Recht), Dr. Malte Evers und Marius Bodenstedt (beide Arbeitsrecht) sowie Christian Mayer-Gießen und Dr. Maren Mönchmeyer (beide Zivilrecht) an.

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