GvW Graf von Westphalen: Prof. Dr. Christian Winterhoff ist neuer Präsident des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg

10.08.2017

10. August 2017

Die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff mit Wirkung zum heutigen Tag zum neuen Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg ernannt. Herr Prof. Winterhoff ist bereits seit sieben Jahren Richter am Anwaltsgerichtshof, seit 2013 hat er den Vorsitz im II. Senat inne.

Als oberstes Landesgericht für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof erstinstanzlich in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (wie z. B. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Verleihung der Befugnis zur Führung von Fachanwaltstiteln) und als Berufungsinstanz in Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben.

Neben diesem Engagement im anwaltlichen Berufsrecht ist der außerplanmäßige Professor der Georg-August-Universität in Göttingen vielfach ehrenamtlich aktiv: Als Vorstand der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik sowie als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bzw. der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer widmet er sich der Rechtsfortbildung im Verfassungsrecht. Darüber hinaus ist Herr Prof. Winterhoff Mitherausgeber der jM (juris – Die Monatszeitschrift) sowie Prüfungskommissionsvorsitzender beim Justizprüfungsamt für das erste juristische Examen in Hamburg.

Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit bei GvW zählen das Verfassungsrecht einschließlich Kommunalverfassungsrecht, Fragen der Verwaltungsorganisation sowie allgemein das Öffentliche Wirtschaftsrecht. Hier berät Herr Prof. Winterhoff Verfassungsorgane und Behörden verschiedener Bundesländer ebenso wie Gemeinden, sonstige Selbstverwaltungskörperschaften und private Unternehmen. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Erstellung von Rechtsgutachten und der Führung verwaltungsbehördlicher und -gerichtlicher Verfahren bis hin zur Vertretung vor den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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