GvW Graf von Westphalen vertritt Central European Aluminum Company in internationalem Schiedsverfahren gegen den Staat Montenegro

28.01.2014

28.01.2014

Die in Zypern ansässige Central European Aluminum Company (CEAC) hat ein Ad hoc-Schiedsverfahren gegen den Staat Montenegro und weitere montenegrinische Institutionen betreffend Montenegros größtes Industrieunternehmen Kombinat Aluminijuma Podgorica (KAP) eingeleitet. Gegenstand des Schiedsverfahrens sind im Wesentlichen verschiedene Verletzungen der Vereinbarung zu KAP, die CEAC und der Staat Montenegro 2009/2010 geschlossen haben, gefolgt von der Insolvenz von KAP. Der vorläufige Gesamtbetrag der geltend gemachten Forderungen beläuft sich auf € 100 Mio., jedoch hat sich CEAC das Recht vorbehalten, die Klage zu erhöhen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. In diesem Verfahren wird CEAC von GvW Graf von Westphalen vertreten.

CEAC wurde gegründet, um das Aluminium-Geschäft des EN+ Konzerns in Zentral- und Osteuropa zu führen. 2005 erwarb CEAC die Mehrheit an KAP und tätigte erhebliche Investitionen, um einen führenden Aluminiumproduzenten in Zentraleuropa aufzubauen. Diese Bestrebungen von CEAC wurden jedoch beständig untergraben. Die Haftung des Staates Montenegro für die unzutreffende Darstellung der finanziellen Lage von KAP zum Zeitpunkt des Erwerbs durch CEAC war Gegenstand eines früheren Schiedsverfahrens, in welchem CEAC bereits von GvW vertreten wurde.

Nun ist CEAC damit konfrontiert worden, dass die Regierung von Montenegro selbst ein Insolvenzverfahren betreffend KAP initiiert hat und CEAC aus seiner Führungsrolle verdrängt wurde, ohne jegliche Kompensation für seine massiven Investitionen. CEAC steht auf dem Standpunkt, dass die Regierung Montenegros unangemessen gehandelt und die in 2009/2010 geschlossenen Verträge verletzt hat.

CEAC ist überzeugt, dass weitere Unternehmen aus der EU ähnlichen Schwierigkeiten in Montenegro ausgesetzt sind und dass die Maßnahmen der Regierung von Montenegro ein Handlungsmuster erkennen lassen, das nicht im Einklang mit den Anforderungen steht, die im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften, ihren Mitgliedstaaten und der Republik Montenegro festgelegt sind.

Unter der Federführung des Frankfurter Partners Dr. Matthias Menke (Corporate/M&A) wird CEAC durch ein GvW-Team bestehend aus den Partnern Felix Prozorov-Bastians (Arbitration), Dr. Marco Zessel (Corporate/M&A) und Florian Wolff (Finance/M&A) sowie den Associates Dr. Lars Weber (Corporate/M&A) und Stefanie Slapke (Commercial) vertreten.

In-house CEAC: Pavel Priymakov, General Counsel

Berater für das montenegrinische Recht sind Rechtsanwälte der Kanzlei Karanovic & Nikolic: in Belgrad Dejan Nikolić (Corporate/M&A), Marko Milanović (Litigation), Milan Lazić (Arbitration), Senka Mihaj (Litigation) und in Podgorica Pavle Tripković (Litigation) sowie Milan Keker (Corporate).

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