GvW verteidigt Planfeststellungsbeschluss für dritte Startbahn am Flughafen München
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der 3. Start- und Landebahn des Flughafens München bleibt wirksam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen mehrerer Kläger, darunter des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. und des Landkreises Freising, abgewiesen (BayVGH, Urt. v. 30. Juli 2025 - 8 A 24.40037 u.a.).
Der BayVGH bestätigte mit seiner Entscheidung, dass die Flughafen München GmbH (FMG) mit der Umsetzung des mit dem 98. ÄPFB festgestellten Plans durch den fortgesetzten Grunderwerb, den Bau eines S-Bahn-Tunnels, der Erweiterung des Vorfelds, dem Ausbau des Straßennetzes sowie der Realisierung der hierfür erforderlichen Maßnahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation mit der Durchführung des festgestellten Plans im Sinne von § 9 Abs. 3 LuftVG, Art. 75 Abs. 4 BayVwVfG begonnen habe. Damit wird der Planfeststellungsbeschluss, auf dessen Grundlage auch die 3. Start-/Landebahn gebaut werden darf, im März 2026 nicht außer Kraft treten.
GvW hat die FMG in dem Verfahren unter der Federführung des Münchener Partners Prof. Dr. Ulrich Hösch beraten und vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.