Haarmann Hemmelrath: Gläubiger von DNICK und EU Coin stimmen Umwandlung ihrer Forderungen in Aktien zu
Haarmann Hemmelrath
(Frankfurt am Main, 3. August 2005) Anwälte der internationalen Sozietät Haarmann Hemmelrath haben die Gläubiger der DNICK Ltd. (früher Deutsche Nickel AG) und der EU Coin Ltd. (früher EuroCoin AG) bei der Aushandlung eines Company Voluntary Arrangement (CVA) nach englischem Recht beraten. Das CVA sieht die Umwandlung sämtlicher Forderungen in Höhe von mehr als 450 Mio. Euro in Aktien der DNICK Holding plc. vor.
Haarmann Hemmelrath berät bereits seit Juli 2004 eine Ad-hoc-Gruppe ungesicherter Gläubiger im Rahmen der Umschuldung der Deutsche Nickel Gruppe. Die Restrukturierung betraf unter anderem das deutsche Schuldverschreibungsrecht, Intercreditor-Verhandlungen, M&A-Transaktionen, Finanzierungen, ein Umwandlungsangebot (nicht realisiert) sowie schließlich einen Debt-for-Equity-Swap durch das CVA. Das CVA ist eine in der englischen Insolvenzordnung vorgesehene Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern.
Die Anleihegläubiger und andere ungesicherte Gläubiger erhielten 100%-igen Anteilsbesitz an dem 150 Jahre alten Unternehmen. 700 Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden gesichert.
Die Aktien der DNICK Holding plc. sollen in naher Zukunft im Freiverkehr der Deutschen Börse gehandelt werden.
Berater der Gläubiger der Deutsche Nickel AG: HAARMANN HEMMELRATH, Frankfurt / Main, London, Köln: Matt McDonald (Federführung), Dr. Ingo Scholz (Vertreter der Anleihegläubiger); Dr. Thorsten Kuthe (Kapitalmarktrecht), Oliver Dörfler (Steuern), David Montague (Bank- und Finanzrecht), Dr. David von Saucken (Restrukturierung), Michael Witteler (Arbeitsrecht); Associates: Dirk Schöne, Guido Brockenhausen
Kontakt Silke Haars Corporate Communications Haarmann Hemmelrath International Services GmbH Tel.: +49 (0) 89 2 16 36 - 9 50 Fax +49 (0) 89 2 16 36 - 9 58 E-Mail: silke.haars@haarmannhemmelrath.com www.haarmannhemmelrath.com