Hahn Rechtsanwälte: Gutachten zum Falk-Fonds 75 bestätigt - Fondskonzept von Anfang an nicht plausibel

11.09.2006

Hahn Rechtsanwälte

Bremen, 11.09.2006. Ein von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) eingeholtes Sachverständigengutachten zum Falk-Fonds 75 fällt ein vernichtendes Urteil über den von den Fondsinitiatoren zu diesem Fonds herausgegebenen Emissionsprospekt.

Nachdem der Gesetzgeber keine Regelungen zum Inhalt von Emissionsprospekten über geschlossene Immobilienfonds, getroffen hat, sind derartige Prospekte über Kapitalanlagen an den sog. IDW-Standards, insbesondere IDW S 4 „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen“ zu messen.

Mit der Beurteilung von Prospekten über Kapitalanlagen gem. diesem Standard wird festgestellt, ob in den Prospekten die aus Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar – d.h. gedanklich geordnet, eindeutig und verständlich – gemacht werden.

Der Gutachter Dipl.-Volkswirt Werner Ehrath aus Pfaffenweiler (bei Freiburg) kommt bei seiner Beurteilung des Emissionsprospektes zum Falk-Fonds 75 zu dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Fondskonzeptes nicht gegeben ist.

Der Emissionsprospekt stelle zunächst die äußerst komplexe Anlagekonstruktion in konsolidierter Form fehlerhaft dar. Hierbei komme es zur Vermischung und Vermengung unterschiedlicher wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge, die zu erheblicher Unübersichtlichkeit führe.

Der Emissionsprospekt sei zudem auch unvollständig, da die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Objektgesellschaften nur auszugsweise beschrieben seien. Hier fehle es an einer Offenlegung der diesbezüglichen Gesellschaftsverträge und vor allem Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Initiatoren mit den maßgeblichen Vertragspartnern.

Bei dem Falk Fonds 75 handele es trotz der vollmundigen Anpreisungen nicht um einen „Rendite-Fonds“. Die prognostizierten Ausschüttungen von 7,5 % bis 2009 seien nach den Berechnungen des Sachverständigen durch die Fondsimmobilien nicht zu erwirtschaften. Dafür seien die Erwerbsnebenkosten von über 28 % entschieden zu hoch. Ab 2010 sei ein positives Ergebnis nur durch unrealistisch hohe Mietsteigerungen von 4,3 % von 2007 bis 2009 darstellbar. Trotzdem verbleibe eine kumulierte Lücke von knapp 1,4 Mio. €. Durch die Unterdeckung werde bis 2009 die Liquiditätsreserve bis auf ca. 500.000 € aufgebraucht. Insgesamt sei das Fondskonzept nicht plausibel und der Prospekt grob fehlerhaft.

Letztlich kommt der Sachverständige zu dem eindeutigen Ergebnis, dass es dem Fondskonzept nicht möglich sei, die Barausschüttungen von Anfang an und auf Dauer vollständig zu erwirtschaften. Wertzuwächse und damit die prognostizierten Anteile am Liquidationserlös seien zumindest in der prognostizierten Höhe unrealistisch, nicht zuletzt auch wegen fondsbedingter Nebenkosten von über 27 Mio. EUR als Dienstleistungsgebühren für Gesellschafter der Falk Unternehmensgruppe.

„Mit Hilfe des Sachverständigengutachtens dürften sich“, so Anwalt Herbert Jakobs von HRP, „die Chancen der geschädigten Anleger, eine „Rückabwicklung“ ihrer Beteiligung am Falk Fonds 75 durchzusetzen, deutlich verbessert haben.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. Die Umfirmierung von Hahn, Reinermann & Partner auf Hahn Rechtsanwälte ist zum 01.04.2006 erfolgt.

Hahn Rechtsanwälte mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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